Mitarbeiter des Kampfmittelräumdienstes Niedersachsen hatten im Frühjar 2011 insgesamt 104 Wasserbomben aus dem Zweiten Weltkrieg gesprengt. Eine Sonderprämie gibt es aber nur für die Entschärfung von Bomben mit Langzeitzünder. Womöglich erhält der klagende Mitarbeiter dennoch eine zusätzliche Bezahlung.
Das Land Niedersachsen sichert in dem Tarifvertrag mit dem Kampfmittelräumdienst Sonderprämien für jede entschärfte Bombe mit Langzeitzünder einschließlich deren Transport zu. Das gilt auch für Wasserbomben. Eine Sprengung der Munition ist allerdings keine Entschärfung im Tarifsinn, findet das Land - und erhält hierin die Zustimmung des Bundesarbeitsgerichts (BAG).
Es sei also richtig, dass das Land dem Mitarbeiter des Entschärfungsdienstes für die Sprengung der insgesamt 104 Wasserbomben vor Wilhelmshafen keine Prämie zahlen muss. Allerdings könne sich eine Zahlungsverpflichtung dennoch ergeben, wenn der Entschärfungsdienst unmittelbar am Transport beteiligt und die Bomben mit gefährlichen Zündsystemen versehen waren, so das BAG. Diese Zünder hätten jedoch vergleichsweise ähnlich gefährlich sein müssen wie Langzeitzünder. Dann hätte eine vergleichbar hohe Gefahrenlage bestanden. Für solche Situationen sei die Sonderprämie gedacht (Urt. v. 16.07.2014, Az. 10 AZR 698/13).
567,53 Euro für jede Bombe mit Langzeitzünder
Ob sich an der gefundenen Seemunition tatsächlich solche Zünder befanden, sei von den Vorinstanzen nicht festgestellt worden. Es stehe außerdem nicht fest, welche und wie viele Wasserbomben der Kläger transportiert oder verlagert hatte. Hierzu müsse das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen weitere Prüfungen anstellen, so das BAG, das die Sache dorthin zurückverwies.
Der Mitarbeiter hatte zusammen mit mehreren Kollegen und einer gewerblichen Firma im März und April 2011 die Bomben im Watt vor Wilhelmshafen geborgen. Es waren Bomben amerikanischen und britischen Typs. Diese wurden auf eine Sandbank verbracht und gesprengt. Zwar erhalten die Einsatzkräfte des Kampfmittelräumdienstes Niedersachsen ohnehin eine allgemeine Gefahrenzulage. Für jede Entschärfung einer Bombe mit Langzeitzünder einschließlich des Transports räumt ihnen der Tarifvertrag aber eine zusätzliche Sonderprämie von 567,53 Euro ein.
una/LTO-Redaktion
BAG zu Wasserbomben: . In: Legal Tribune Online, 16.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12583 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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