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BAG: Banker muss Kürzung von Bonuszahlungen hinnehmen

13.10.2011

Ein Kundenberater der Investmentsparte einer Bank muss nach einem Urteil des BAG vom Donnerstag die Kürzung eines ihm in Aussicht gestellten Jahresbonusses um 90 Prozent akzeptieren. Der Banker sollte einer vorläufigen Vereinbarung aus dem Jahr 2008 zufolge von der Bank in Frankfurt am Main einen Bonus in Höhe  von 172.500 Euro brutto erhalten.

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Ein negatives operatives Ergebnis von etwa 6,5 Milliarden Euro bewog den Vorstand der Bank im Februar 2009, den angekündigten Bonus auf "nur" 17.250 Euro zu kürzen. Hiergegen versuchte sich der Investmentberater gerichtlich zu wehr zu setzten und die Differenz einzuklagen.

Die Bank hatte für die Bonuszahlungen an Mitarbeiter der Investmentsparte zuvor einen Pool in Höhe von rund 400 Millionen Euro eingerichtet und dem Banker eine "vorläufige" Zusage für Bonuszahlung in Höhe von insgesamt 172.500 Euro erteilt. Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) habe das Unternehmen bei seiner Entscheidung die Zusage zwar berücksichtigen müssen, allerdings sei die Kürzung des Bonus im Hinblick auf die erwirtschafteten Verluste und unter auch Berücksichtigung der Leistung des Klägers nicht unangemessen, urteilte der Zehnte Senat (Urt. v. 13.10.2011, Az. 10 AZR 756/10).

mbr/LTO-Redaktion

 

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BAG: . In: Legal Tribune Online, 13.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4547 (abgerufen am: 19.01.2026 )

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