Druckversion
Samstag, 15.11.2025, 09:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bag-8-azn-233-19-elektronischer-fristenkalender-wiedereinsetzung
Fenster schließen
Artikel drucken
36867

BAG gewährt keine Wiedereinsetzung: Anwälte müssen elek­tro­ni­schen Kalender zur Kon­trolle aus­dru­cken

02.08.2019

Stecknadel im Kalender

© Wellnhofer Designs - stock.adobe.com

Weil ein Anwalt einen Schriftsatz zu spät einreichte, ging das Verfahren verloren. Grund dafür war eine falsche Eintragung in seinem elektronischen Fristenkalender. Laut BAG wäre das durch einen Ausdruck vermeidbar gewesen.

Anzeige

Wer als Anwalt einen elektronischen Fristenkalender unterhält, muss durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeneingaben gewährleisten. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am Freitag veröffentlichten Urteil entschieden und sich damit der Rechtsprechung seiner Karlsruher Kollegen vom Bundesgerichtshof (BGH) angeschlossen (Urt. v. 03.07.2019, Az. 8 AZN 233/19).

Hintergrund des Falls war das Versäumnis eines Rechtsanwalts, der die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde zum BAG nicht rechtzeitig dem Gericht zukommen ließ. Der Grund dafür war schnell gefunden: Seine Mitarbeiterin hatte versehentlich falsche Daten in den elektronischen Fristenkalender eingetragen. Der Anwalt hatte aber selbst auch nicht mehr überprüft, ob die Daten alle korrekt eingetragen worden waren.

Das aber hätte er nach Ansicht der Erfurter Richter tun müssen, denn schließlich bestünden bei einem elektronischen Fristenkalender "spezifische Fehlermöglichkeiten", wie etwa ein Datenverarbeitungsfehler der EDV oder ein schlichter Tippfehler. Die Verwendung einer elektronischen Kalenderführung dürfe aber keine hinter der manuellen Führung zurückbleibende Überprüfungssicherheit bieten.

Deshalb müsse ein Anwalt seinen elektronischen Kalender ausdrucken und dann auf Fehler korrigieren. Tut er das nicht, sei darin nach ständiger Rechtsprechung des BGH ein anwaltliches Organisationsverschulden zu sehen. "Die Fertigung eines Kontrollausdrucks ist erforderlich, um nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen", heißt es deshalb auch in dem Urteil der Erfurter Richter.

Dieses Organisationsverschulden seines Mandanten muss sich der Kläger nun anrechnen lassen. Seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wurde deshalb vom BAG als unzulässig verworfen.

tik/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BAG gewährt keine Wiedereinsetzung: . In: Legal Tribune Online, 02.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36867 (abgerufen am: 15.11.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Anwaltsberuf
    • Frist
    • Fristwahrung
    • Rechtsanwälte
  • Gerichte
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
Logo, Schriftzug Europäischer Gerichtshof EuGH, Gerichtshof der Europäischen Union. 14.11.2025
Anwaltsblatt

BMJV zum Fremdkapitalverbot für Anwaltskanzleien:

"Weiter Beur­tei­lungs­spiel­raum für den Gesetz­geber"

Der EuGH hält das Beteiligungsverbot reiner Finanzinvestoren an Rechtsanwaltsgesellschaften für gerechtfertigt, um anwaltliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Was folgt daraus? 

Artikel lesen
Ana Bruder 14.11.2025
Most Wanted

13-Prozent-Edition:

LTO Most Wanted mit Ana Bruder

Ana Bruder über inspirierende Frauen, den Spagat zwischen Beruf und Privatleben und die Bedeutung von Soft Skills in der juristischen Ausbildung.

Artikel lesen
ChatGPT 11.11.2025
Strafverteidiger, StV

Strafverteidigung auf dem KI-Prüfstand:

Beson­ders gefor­dert oder bald über­flüssig?

Man reibt sich das Kinn: Wird die Strafverfolgung in Zeiten Künstlicher Intelligenz gerade perfektioniert oder müssen wir aufpassen? Eine Analyse von Roman Reiss.

Artikel lesen
Ein junger Mann in Anzug mit gelber Krawatte strahlt Selbstsicherheit aus, bereit für vielfältige Prüfungen in seinem Leben. 08.11.2025
Berufswege

Anwalt und Opernsänger:

"Vor meiner münd­li­chen Prü­fung habe ich noch 'Roméo et Juliette' gesungen"

Christoph Engel-Bunsas eröffnet bald seine eigene Kanzlei – und ist auch Opernsänger. Im Interview erzählt er, wie er das unter einen Hut bringt und wieso wir ein Recht an der eigenen Stimme brauchen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine Podcast-Episode mit Christina Valdini, Themen sind juristische Verfahren, KI und Prozessrisikoanalyse. 06.11.2025
Anwaltsberuf

Jura-Karriere-Podcast:

Als Counsel im Liti­ga­tion-Team

In der aktuellen Folge von Irgendwas mit Recht erzählt Christina Valdini von ihrer Tätigkeit als Prozessanwältin bei DLA Piper. Dabei geht es auch um KI, Kanzleiwechsel sowie die Vereinbarkeit von Großkanzleiarbeit und Elternschaft.

Artikel lesen
Georg Eisenreich 05.11.2025
Anwaltsberuf

JuMiKo-Initiative Bayerns:

Rechts­schutz­ver­si­cherer sollen Anwälte ersetzen

Bayern möchte Rechtsschutzversicherern erlauben, ihre Versicherungsnehmer außergerichtlich zu beraten und zu vertreten. Dafür soll das Rechtsdienstleistungsgesetz geändert werden. Die Anwaltschaft ist in großer Sorge.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Wir haben die Top-Jobs für Jurist:innen

Jetzt registrieren
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von ENERTRAG SE
Rechts­re­fe­ren­dar (m/w/d) - Ber­lin/Dau­er­thal

ENERTRAG SE , Ber­lin

Logo von Clifford Chance Partnerschaft mbB
BACKS­TA­GE - Das Pro­gramm für Prak­ti­kant*In­nen am Stand­ort Frank­furt...

Clifford Chance Partnerschaft mbB , Frank­furt am Main

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Dentons
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on & Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on

Dentons , Frank­furt am Main

Logo von ARQIS
Re­fe­ren­dar (m/w/d) Re­gu­lato­ry

ARQIS , Düs­sel­dorf

Logo von DLA Piper UK LLP
(Se­nior) As­so­cia­te (m/w/x) im Be­reich En­er­gie­recht

DLA Piper UK LLP , Düs­sel­dorf

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Re­fe­ren­da­re | Frank­furt

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern , Frank­furt am Main

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Re­fe­rent:in der Ge­schäfts­füh­rung (m/w/d)

Deutsches Anwaltsinstitut e.V. , Bochum

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
§ 15 FAO - Krisenprävention, Insolvenzreifeprüfung und Haftungsszenarien

17.11.2025, Hamburg

Logo von AnwaltVerein Stuttgart e.V. | AnwaltService Stuttgart GmbH
Baden-Württembergischer Mietrechtstag 2025

18.11.2025

Digitale Kamingespräche: Wie arbeitet man eigentlich im DFG-Fachkollegium Privatrecht?

19.11.2025

Miet- und Bauprozessrecht I - Erstinstanzliches Verfahren

18.11.2025

Aktuelle Entwicklungen bei der Besteuerung von Personengesellschaften – MoPeG-Folgeänderungen

18.11.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH