Druckversion
Friday, 3.02.2023, 14:26 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bag-3azr89412-betriebsrente-auslegung-altersgrenze/
Fenster schließen
Artikel drucken
14356

BAG zur Betriebsrente : Altersgrenze für Frauen flexibel

13.01.2015

Regelungen, die sich mit der betrieblichen Altersvorsorge befassen, sind grundsätzlich nach den für AGB geltenden Grundsätzen auszulegen. Das kann dazu führen, dass sich die ursprünglich "festen" Altersgrenzen der Betriebsrente für Frauen verschieben, wenn sich auch die entsprechenden Grenzen der gesetzlichen Rentenversicherung ändern. Dies entschied das BAG am Dienstag.

Anzeige

Dies hat der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am Dienstag entschieden (Urt. v. 13.01.2015, Az. 3 AZR 894/12). Der Arbeitgeber, der Revision eingelegt hatte, muss seiner Angestellten nun erst nach Vollendung ihres 63. Lebensjahres Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge gewähren.

Geklagt hatte die 1959 geborene Arbeitnehmerin, die seit 1991 bei dem Arbeitgeber beschäftigt ist. Zu Beginn ihrer Tätikeit hatte man ihr Leistungen nach den "Regelungen zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung" (AHV) zugesagt.

Die AHV in der Fassung vom 5. November 1991 legen unter anderem Altersgrenzen fest, mit deren Erreichen frühestens Versorgungsbezüge gewährt werden. Während männliche Mitarbeiter die betriebliche Rente erst nach Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten können, ist dies für weibliche schon möglich, wenn sie nach ihrem 60. Geburtstag aus den Diensten des Arbeitgebers ausscheiden. Ferner ist in den AHV bestimmt, dass die Versorgungsbezüge um die Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen gekürzt werden.

Im November 2010 teilte der Arbeitgeber seiner Angestellten mit, dass alle Arbeitnehmer ab dem Geburtsjahrgang 1952 aufgrund der geänderten Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung die Betriebsrente nach dem AHV nun frühestens mit Vollendung des 63. Lebensjahres erhalten könnten. Schließlich sei der Bezug der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung schon immer eine entscheidende Voraussetzung für den Anspruch auf die betriebliche AHV-Rente gewesen. Dagegen wandte sich die Arbeitnehmerin mit ihrer Klage.

Nachdem sie vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (Az. 6 Sa 283/12) Recht bekam, urteilte das BAG nun zu Gunsten des Arbeitgebers. Die AHV sei nach den für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) geltenden Grundsätzen auszulegen. Eine solche Auslegung ergebe, dass die hier vorliegende AHV für Frauen gerade keine "feste", sondern eine "flexible" Altersgrenze auf das 60. Lebensjahr festlege und zudem den Bezug der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voraussetze.

afl/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BAG zur Betriebsrente : Altersgrenze für Frauen flexibel . In: Legal Tribune Online, 13.01.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14356/ (abgerufen am: 03.02.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • Löschung antisemitischer Inhalte - HateAid-Klage gegen Twitter
  • Befreiung der Anwälte von der Rentenversicherung - Ab Januar nur noch elek­tro­nisch
  • Finanzgericht Köln - Steu­er­min­dernde Rück­stel­lung für Alters­f­rei­zeit ist rech­tens
  • BGH zu Bausparverträgen - Jah­res­ent­gelt in der Spar­phase unzu­lässig
  • Bundesgerichtshof - Kein Abschalten von Miet-Auto­bat­te­rien aus der Ferne
  • Rechtsgebiete
    • Arbeitsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
  • Themen
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
    • Altersvorsorge
    • Rente
    • Rentenversicherung
  • Gerichte
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
TopJOBS
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) für ver­schie­de­ne Rechts­ge­bie­te

Görg , Frank­furt am Main

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ham­burg

Rechts­an­walt (m/w/d)

Dr. Schmidt und Partner Steuerberater • Rechtsanwälte , Ko­b­lenz

Rechts­an­walt (m/w/d) - Ar­beits­recht

Rödl & Partner , Mün­chen

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) Zi­vil­recht/Li­ti­ga­ti­on / IT-Rech­t /...

REDEKER SELLNER DAHS , Ber­lin

Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Ar­beits­recht

Oppenhoff , Köln

Wis­sen­schaft­li­che*n Mit­ar­bei­ter*in (w/m/d)

FernUniversität Hagen , Ha­gen

Re­fe­ren­dar:in im Ver­brau­cher­recht (m/w/d)

rightmart , Bre­men

Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te/ Rechts­fach­wir­te als Büro­lei­tung (m/w/d)...

e-rechtsanwälte.eu , Leip­zig

Ju­rist (m/w/d) mit dem Schwer­punkt Zi­vil­recht

Hessischer Bauernverband e. V. , Fried­richs­dorf

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Fieldfisher Energy Update: Wasserstoff

03.02.2023

Rechtsprechungs­report: M&A

03.02.2023

Montagskaffee: Wie du deine Expertise in Fachvorträgen didaktisch gut vermittelst

06.02.2023

Powerworkshop-Reihe: "Deine Networking-Erfolgsstrategie 2023"

08.02.2023

Digitales MARKENFORUM® 2023 vom 06.-10.02.2023 jeweils von 12—13 Uhr

06.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH