Druckversion
Montag, 20.07.2026, 12:44 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/bag-1azr287-17-streik-praemie-streikbrecher-arbeitgeber-zulaessig-arbeitskampf
Fenster schließen
Artikel drucken
30335

BAG bestätigt herrschende Rechtsauffassung: Arbeit­geber dürfen für Streik­bruch bezahlen

14.08.2018

Arbeitgeber dürfen mit Geldzuwendungen Beschäftigte vom Streik abhalten

© Haramis Kalfar - stock.adobe.com

Eine Gewerkschaft plant einen Streik - da kommt das Unternehmen daher und verspricht seinen Mitarbeitern eine Prämie, wenn sie nicht mitmachen. Listig ja, aber nicht rechtswidrig, bestätigte nun das BAG.

Anzeige

Zahlt ein Arbeitgeber an seine Mitarbeiter eine Prämie dafür, sich nicht an einem Streik im Betrieb zu beteiligen, so handelt er damit nicht rechtswidrig. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Entscheidung vom Dienstag nun nochmals bestätigt (Urt. v. 14.08.2018, Az. 1 AZR 287/17).

In dem Fall hatte ein Beschäftigter eines Einzelhandelsunternehmens seinen Arbeitgeber verklagt, weil eine Prämie, die das Unternehmen für Streikbrecher versprochen hatte, nicht gezahlt worden war. Mit dem Streik wollte die Gewerkschaft Verdi Druck aufbauen, um das Unternehmen zu bewegen, einen neuen Tarifvertrag zu schließen.

Dieses reagierte darauf, indem es vor Streikbeginn in einem betrieblichen Aushang verkündete, allen Mitarbeitern, die sich nicht am Arbeitskampf beteiligten, eine Streikbruchprämie in Höhe von 200 Euro, später dann 100 Euro, zahlen zu wollen.

Der Mann selbst hatte sich zwar dennoch am Streik beteiligt, verlangte aber nun die Zahlung der Prämien - insgesamt 1.200 Euro brutto -, weil sein Arbeitgeber mit der Auszahlung nur an Streikbrecher das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot verletzt habe.

BAG billigte Prämienzahlung schon 1993

Mit seiner Klage hatte der Mitarbeiter aber weder in den Vorinstanzen noch vor dem BAG Erfolg. Dieses bestätigte nun vielmehr die Zulässigkeit derartiger Streikbruchprämien als Mittel im Arbeitskampf. Zwar liege in der Zusage der Prämienzahlung an Streikbrecher eine Ungleichbehandlung, führte der 1. Senat aus. Die sei aber gerechtfertigt, da die Firma mit den Sonderleistungen habe "betrieblichen Ablaufstörungen begegnen und damit dem Streikdruck entgegenwirken" wollen.

Die "Kampfmittelfreiheit" im Arbeitskampf gelte schließlich für Arbeitnehmer wie Arbeitgeber, erklärten die Erfurter Richter. Die gewählten Mittel müssten sich zwar am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz messen lassen. Dem sei hier aber genüge getan, auch wenn die Streikprämie mitunter den Tagessatz eines Mitarbeiters um ein Vielfaches übersteige.

Die Entscheidung des BAG kommt nicht überraschend, bestätigt sie doch die bislang herrschende Rechtsausffassung, wie der Hamburger Arbeitsrechtler Prof. Dr. Michael Fuhlrott gegenüber LTO erläutert: "Das Bundesarbeitsgericht hat schon 1993 (Az. 1 AZR 675/92, d. Red.) entschieden, dass eine solche Zahlung erlaubt ist", so Fuhlrott. Im Übrigen hätten in den vergangenen Jahren auch diverse Landesarbeitsgerichte diese Ansicht übernommen. "Somit bestätigt das Gericht die bestehende Rechtsprechung wie auch die vorherrschende Auffassung in der Literatur."

mam/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BAG bestätigt herrschende Rechtsauffassung: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/30335 (abgerufen am: 20.07.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Diskriminierung
    • Streik
    • Unternehmen
  • Gerichte
    • Bundesarbeitsgericht (BAG)
Plenum des Landtags Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf (Symbolbild) 17.07.2026
Diskriminierung

Nicht ganz nach Berliner Vorbild:

Auch NRW erhält ein Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ge­setz

Der Landtag von NRW stimmte für das Landesantidiskriminierungsgesetz. Das verbietet Diskriminierung durch Behörden und gibt Betroffenen Anspruch auf Entschädigung. Im Anwendungsbereich ist das Gesetz deutlich enger als das Berliner LADG.

Artikel lesen
Ein israelischer Siedler beim Studium der Tora 14.07.2026
Israel

Studium der Tora ins israelische Grundgesetz:

Ultra­or­tho­doxe Männer dau­er­haft vom Wehr­di­enst bef­reit

Die Knesset verankert das Studium der Tora, der heiligen Schrift der Juden, im Grundgesetz. Kritiker sehen darin ein Manöver, um ultraorthodoxe Männer dauerhaft vom Wehrdienst zu befreien.

Artikel lesen
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt 28.06.2026
AGG

20 Jahre AGG:

Ein Rüttler für das Arbeits­recht

In den 20 Jahren des AGG haben alle Senate des BAG das Gesetz mit ihrer Rechtsprechung geprägt. Über die Jahre schoben sie auch dem Missbrauch etwa durch Scheinbewerbungen Riegel vor, schreiben Rüdiger Linck und Christian Hoppe.

Artikel lesen
Eingangsschild der ehemaligen Gazprom-Tochter 24.06.2026
Energie

Generalbundesanwalt hat Sabotageverdacht:

Sollte die Liqui­die­rung der Gaz­prom Ger­mania Deut­sch­land schaden?

Groß angelegte Razzia: Sollte nach Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine die Gasversorgung in Deutschland gezielt beeinträchtigt werden? Im Zusammenhang mit dem früheren Energiekonzern Gazprom Germania gibt es Durchsuchungen.

Artikel lesen
Badegäste im Heidebad in Halle an der Saale (Symbolbild) 23.06.2026
AGG

Freibadbesuch nur mit Deutschkenntnissen:

Ist die Sprach­auflage rechts­widrig?

Ohne Deutschkenntnisse kein Zutritt: Diese Regelung begründet ein Freibadbetreiber mit Sicherheitsgründen. Die Antidiskriminierungsstelle überzeugt das nicht – sie zieht den Mallorca-Vergleich. Handelt es sich um verbotene Diskriminierung?

Artikel lesen
Eine Polizeistreife kontrolliert am 23.05.2017 in Berlin am Kottbusser Tor einen mutmaßlichen Drogendealer (Symbolbild) 15.06.2026
Diskriminierung

Kapuze und Hautfarbe passten, aber die Frisur nicht:

Land Berlin muss 500 Euro wegen ras­sis­ti­scher Kon­trolle zahlen

Polizisten suchten nach einer Schwarzen Person mit "Rastafrisur" – und kontrollierten einen Mann mit kurzen Haaren. Das AG Mitte geht von einem rassistischen Hintergrund aus. Zu einem Teil seien die Maßnahmen dennoch gerechtfertigt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Wirt­schafts­wis­sen­schaft­ler (m/w/d) Ver­rech­nung­s­p­rei­se /...

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d) mit In­ter­es­se am Me­di­zin­recht

Rechtsanwalt Dr. Dr. Thomas Ruppel, Lü­beck

Logo von Freshfields
Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Emp­fang

Freshfields, Düs­sel­dorf

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Werk­stu­dent / Stu­den­ti­sche Hilfs­kraft (m/w/d) Tax Com­p­li­an­ce / Fa­mi­ly...

Flick Gocke Schaumburg, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter (m/w/d) In­ter­na­tio­na­les Steu­er­recht / Pri­va­te Cli­ents /...

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Logo von Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Voll­ju­rist/in (m/w/d)

Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, Müns­ter

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar (w/m/d) En­er­gy...

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

23.07.2026

Fortbildung Versicherungsrecht im Selbststudium/ online

24.07.2026

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

28.07.2026

EU AI Act Compliance im Griff – Schritt für Schritt zur Umsetzung

28.07.2026

Wie Sie Ihr Legal & Regulatory Monitoring in ein proaktives Frühwarnsystem verwandeln

30.07.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH