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Gesetzentwurf zur BAföG-Reform vorgelegt: Mehr Geld für Stu­die­rende und Azubis?

18.02.2022

Studierende in einem Hörsaal

Mehr Menschen sollen bald den Antrag auf BAföG stellen können. Foto: Gorodenkoff - stock.adobe-com

Die Zahl der BAföG-Empfänger ist zuletzt immer weiter zurückgegangen. Die Ampel-Regierung will mit einer Reform die Trendumkehr erreichen. Ein erster Entwurf liegt nun vor. Der wird gelobt - und kritisiert.

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Studierende, Schülerinnen und Schüler sowie Azubis können in diesem Jahr mit einer BAföG-Erhöhung rechnen. Für die von der Ampel-Koalition geplante BAföG-Reform liegt ein entsprechender erster Entwurf des Bundesbildungsministeriums vor. Die BAföG-Sätze sollen demnach um fünf Prozent steigen. Außerdem sollen Freibeträge, die bei der individuellen Berechnung des Bafögs wichtig sind, deutlich um 20 Prozent angehoben werden.

Die Zeitungen der Funke Mediengruppe hatten zuerst berichtet. Der Entwurf liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. Er wird nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Anschließend müssen Kabinett, Bundestag und Bundesrat die Reform noch beschließen.

Immer weniger BAföG-Empfänger

Hintergrund für die Novelle ist die in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich gesunkene Zahl der BAföG-Empfänger:innen. "Wir brauchen hier eine Trendwende", sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) am Freitag in Berlin. Die Reform solle das BAföG moderner und flexibler machen, so dass es auch "bunteren Lebensläufen" gerecht werde.

Ab dem kommenden Wintersemester soll dem Entwurf zufolge wegen gestiegener Lebenshaltungskosten der Bafög-Satz für Studierende von 427 auf 449 Euro im Monat steigen. Die Wohnpauschale für diejenigen, die noch zu Hause leben, soll von 56 auf 59 Euro angehoben werden. Wer nicht mehr bei den Eltern lebt, soll 360 Euro statt 325 Euro für die Miete bekommen.

Ein oder eine Student:in, der in einer WG lebt, könnte somit auf 809 statt bisher 725 Euro bekommen. Bei der BAföG-Berechnung wird allerdings das eigene Einkommen, das der Eltern und auch Vermögen mit angerechnet, so dass es meist Abzüge gibt. Dieser Effekt soll verringert werden durch eine Erhöhung der Vermögens- und Einkommensgrenzen, ab denen die Anrechnung greift (Freibeträge). Das soll auch den Kreis der BAföG-Berechtigten erweitern.

So bleiben bisher 2.000 Euro des monatlichen Elterneinkommens anrechnungsfrei. Künftig sollen es 2.400 Euro sein. Und Studierende sollen beispielsweise 350 Euro in einem Nebenjob verdienen können, ohne dass sich das auf die Bafög-Höhe auswirkt, momentan sind es noch 290 Euro.

"Weder bedarfsdeckend noch existenzsichernd"

Geplant ist neben der Erhöhung der BAföG-Sätze und Freibeträge auch eine Anhebung des Kinderbetreuungszuschlags für Studierende mit Kindern von 150 auf 160 Euro - das Geld ist etwa für Babysitter gedacht, wenn Lehrveranstaltungen abends sind. Auch für Schülerinnen und Schüler sowie Azubis soll die Förderung erhöht werden. Zudem ist geplant, die Altersgrenze von 30 Jahren bei BAföG-Beginn auf 45 Jahre anzuheben, damit auch später noch ein Studium aufgenommen werden kann.

"Wir bringen mit der BAföG-Novelle Bildungschancen ganz nach vorne", sagte die für das Thema zuständige Obfrau der Grünen im Bundestag, Laura Kraft. "Der Kreis der Empfängerinnen und Empfänger soll deutlich vergrößert werden, damit alle Studierenden und Auszubildenden die Ausbildung ihrer Wahl beginnen dürfen."

Kritik kam von Studierendenvertreter:innen, von der Linken und vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Nicole Gohlke, sagte die geplanten Erhöhungen seien weder bedarfsdeckend noch existenzsichernd. Sie verwies unter anderem auf "eklatant gestiegene Wohnkosten". Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack äußerte sich ähnlich. "Da muss die Ministerin noch kräftig nachlegen." Der DGB forderte eine pauschale Erhöhung der Bedarfssätze um 150 Euro.

dpa/cp/LTO-Redaktion

 

 

 

 

 

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Gesetzentwurf zur BAföG-Reform vorgelegt: Mehr Geld für Studierende und Azubis? . In: Legal Tribune Online, 18.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47592/ (abgerufen am: 28.05.2023 )

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