Zahlungsunfähigkeit nach Cum-Ex-Geschäften: Insol­venz­ver­walter für North Channel Bank bes­tellt

23.01.2023

Die Mainzer North Channel Bank kann Forderungen ausländischer Steuerbehörden nicht bedienen und muss Insolvenz anmelden. Schultze & Braun stellt den vorläufigen Insolvenzverwalter.

Dänische und belgische Steuerbehörden fordern nach Bafin-Angaben insgesamt 176 Millionen Euro Schadenersatz von der North Channel Bank. Das Kreditinstitut kann die Zahlungen nicht leisten und meldete am 20. Januar Insolvenz an. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter hat das Amtsgericht Mainz den Rechtsanwalt Dietmar Haffa von Schultze & Braun bestellt (Az. 280 IN 11/23).

Zuvor hatte die Bafin die North Channel Bank für den Kundenverkehr geschlossen. Sie sei chronisch defizitär und habe kein nachhaltiges Geschäftsmodell mehr, hatte die Finanzaufsicht Mitte Januar mitgeteilt. Ziel des Moratoriums sei, Vermögenswerte zu sichern. Die Behörde erließ wegen drohender Überschuldung ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot gegenüber der Bank. Für die Finanzstabilität hat die Bank laut Bafin keine Relevanz. Die Einlagen der etwa 500 verbliebenen Einleger seien über die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Die North Channel Bank wurde 1924 unter dem Namen Bankhaus Oswald Kruber GmbH & Co. KG in Berlin gegründet. 2009 erwarb eine nordamerikanische Investorengruppe das Institut, das daraufhin in North Channel Bank GmbH & Co. KG mit Sitz in Mainz umfirmiert wurde. Die Bank war nach Angaben der Bafin von 2012 bis 2015 in hohem Maße in Cum-Ex-Aktiengeschäfte in Dänemark und Belgien involviert, die zu den Rückforderungen geführt haben. 

sts/dpa/LTO-Redaktion

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Zahlungsunfähigkeit nach Cum-Ex-Geschäften: . In: Legal Tribune Online, 23.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50860 (abgerufen am: 15.10.2024 )

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