Gleich in mehreren Punkten erteilte das BVerfG der Haushaltskonsolidierung Baden-Württembergs im November letzten Jahres eine Absage. Nun sollen benachteiligte Beamte und Richter entschädigt werden.
Um den Haushalt zu konsolidieren erhielten neue Richter und Beamte in Baden-Württemberg ab 2013 eine geringere Besoldung als ihre älteren Kollegen. Davon hielt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Ende letzten Jahres aber wenig und erklärte die vorübergehende Absenkung der Besoldung bestimmter Richter und Beamter für verfassungswidrig. Nicht nur gegen den Gleichheitssatz verstieße ein solches Vorgehen. Auch das Alimentationsprinzip, welches besagt, dass sich die Besoldungshöhe nach innerdienstlichen und unmittelbar amtsbezogenen Kriterien zu richten habe, sei verletzt.
Nun zog die Baden-Württembergische Regierung Konsequenzen. Das grün-schwarze Kabinett billigte am Dienstag bei seiner auswärtigen Sitzung in Brüssel eine entsprechende Vorlage aus dem Finanzministerium, wonach die Betroffenen eine Entschädigung erhalten sollen.
Die Regelung war bereits zum 1. Januar 2018 aufgehoben worden. Alle jungen Beamten und Richter im Südwesten, die von der vorübergehenden Absenkung ihrer Besoldung betroffen waren, sollen das ab 2013 zu Unrecht einbehaltene Geld erstattet bekommen. Die Kosten belaufen sich auf einmalig mehr als 210 Millionen Euro. Betroffen sein sollen mehrere tausend Beamte. Beim Land waren 20.000 Widersprüche eingegangen.
dpa/tik/LTO-Redaktion
Nach verfassungswidriger Haushaltskonsolidierung: . In: Legal Tribune Online, 22.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33381 (abgerufen am: 12.10.2024 )
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