Druckversion
Montag, 13.04.2026, 13:22 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/b2u217r-bsg-gesetzliche-unfallversicherung-betreuung-grossmutter
Fenster schließen
Artikel drucken
29255

BSG zur gesetzlichen Unfallversicherung: Groß­mutter ist keine "geeig­nete Tagespf­le­ge­person"

20.06.2018

Bundessozialgericht in Kassel

Bild: Informationswiedergutmachung, wikimedia commons, CC-BY-SA-4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Ein kleiner Junge fiel unter Obhut seiner Oma in einen Pool und ist seitdem schwerbehindert. Die Großmutter will, dass die gesetzliche Unfallkasse für die Folgen aufkommt. Nun sprach das BSG sein Urteil.

Anzeige

Kinder sind bei der Betreuung durch Verwandte nicht automatisch über deren gesetzliche Unfallkasse versichert. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom Dienstag (Urt. v. 19.06.2018, Az. B 2 U 2/17 R) entschieden. Die Frau aus dem Raum Magdeburg wollte, dass die Unfallkasse Sachsen-Anhalt den Unfall ihres Enkels anerkennt. Der Einjährige war 2008 in einen Pool gefallen während die Großmutter ihn betreute und ist seitdem schwer behindert.

Ihrem Begehren kamen die Richter in Kassel jedoch nicht nach: Es fehle an der Einbindung des Jugendamtes in das Betreuungsverhältnis, so das BSG. Das Sozialgesetzbuch sieht zwar einen Versicherungsschutz für Kinder bei der Betreuung durch "geeignete Tagespflegepersonen" vor. Doch das umfasse nicht die Betreuung durch die Großmutter, die weder Geld bekam noch als Tagespflege registriert war. Der Unfallschutz gelte nur, wenn man sich in "einen staatlich organisierten Verantwortungsbereich begibt", erklärte das Gericht. Es nannte als Beispiel Schüler und Kindergartenkinder.

Nun muss laut Anwalt des verunglückten Jungen die Haftpflichtversicherung der Großmutter aufkommen. Das Landgericht Stendal (LG) hatte die Frau zuvor zur Zahlung von mindestens 400.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt.

dpa/tik/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

BSG zur gesetzlichen Unfallversicherung: . In: Legal Tribune Online, 20.06.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/29255 (abgerufen am: 13.04.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Sozialrecht
    • Bundessozialgericht (BSG)
    • Kinderbetreuung
    • Unfallversicherung
    • Zivilprozess
  • Gerichte
    • Bundessozialgericht (BSG)
Mercedes-Benz 01.04.2026
Rechtliches Gehör

Verfassungsbeschwerde "offensichtlich begründet":

BVerfG rügt OLG, weil Mer­cedes nicht ange­hört wurde

Die Diesel-Affäre beschäftigt die Gerichte – inklusive dem BVerfG – auch noch viele Jahre nach der Aufdeckung. Nun war auch mal ein Autobauer erfolgreich.

Artikel lesen
Sowjetische Kriegsgräberstätte in Lebus (Märkisch-Oderland) 25.03.2026
Berufskrankheit

Bundessozialgericht zu Belastungsstörung:

Trauma bei Lei­chen­um­bet­tern kann Wie-Berufs­krank­heit sein

Bei Leichenumbettern kann eine posttraumatische Belastungsstörung eine Wie-Berufskrankheit sein, so das Bundessozialgericht. Im konkreten Fall muss das LSG jetzt erneut entscheiden.

Artikel lesen
Ein BAfög-Antrag 13.03.2026
BAföG

BSG zur Höhe von Sozialleistungen:

Schul­geld ist Pri­vat­sache

Eine Kosmetik-Auszubildende bekommt BAföG-Leistungen. Weil die nicht reichen, bekommt sie auch Arbeitslosengeld II. Das ist ihr aber zu wenig, schließlich müsse sie 400 Euro Schulgeld im Monat bezahlen. Vor dem BSG blieb sie nun erfolglos.

Artikel lesen
Ein ziemlich vollgeparkter Parkplatz 10.03.2026
Auto

Amtsgericht München:

Rück­sichts­lose Falsch­par­kerin trägt Mit­schuld an Unfall

Nur weil es auf einem Parkplatz keine Fahrbahnmarkierungen gibt, heißt das nicht, dass Autofahrer parken dürfen, wie sie wollen. Rücksichtnahme bleibt stets geboten, stellt das AG München klar. Vom geparkten Auto gehe eine Betriebsgefahr aus.

Artikel lesen
Ein Baby trinkt an der Brust. 06.03.2026
Mutterschutz

Praktische Vollzugsdefizite beim Mutterschutzgesetz:

Mut­ter­milch auf der Toi­lette abpumpen, zum Aus­ruhen auf den Boden legen

Schwangere und Stillende sind immer noch kein selbstverständlicher Teil der Arbeitswelt – das Mutterschutzgesetz wird zu oft nicht eingehalten, Sanktionen kaum eingesetzt. Sandra Runge mit Fallbeispielen aus der Praxis und Vorschlägen.

Artikel lesen
Uncomfortable walk on cobblestone street: woman in wedge sandals struggles with uneven pavement. 03.03.2026
Amtshaftung

LG Koblenz verneint Verkehrssicherungspflichtverletzung:

Keine Amts­haf­tung für kleine Lücke im Pflaster der Alt­stadt

Wo enden Verkehrssicherungspflichten im öffentlichen Raum und wo beginnt Eigenverantwortung? Das musste das LG Koblenz auf die Klage einer Frau entscheiden, die ganz in der Nähe der historischen Innenstadt wohnt.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Tech & Da­ta | Ber­lin, Düs­sel­dorf, Frank­furt,...

Fieldfisher, Mün­chen und 4 wei­te­re

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re (w/m/d) – Im­mo­bi­li­en­recht

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Se­nior Ma­na­ger (w/m/d) Pri­cing & Ne­go­tia­ti­on

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 3 wei­te­re

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) Steu­er­recht

Gleiss Lutz, Frank­furt am Main

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te Cor­po­ra­te (w/m/d)

Noerr, Ham­burg

Logo von ADVANT Beiten
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Dis­pu­te Re­so­lu­ti­on /...

ADVANT Beiten, Mün­chen

Logo von Flick Gocke Schaumburg
Steu­er­be­ra­ter / Rechts­an­walt (m/w/d) Zöl­le / Ver­brauch­steu­er

Flick Gocke Schaumburg, Bonn und 2 wei­te­re

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
VPP-Frühjahrsfachtagung 2026

23.04.2026, Dortmund

Gestaltungssichere Umwandlung einer GmbH in eine Personengesellschaft

14.04.2026

Update 2026: SGB II-Leistungsausschluss für (EU-)Ausländer – Grundlagen & Profiwissen

13.04.2026

Kongress Arbeitsrecht

14.04.2026, Berlin

Mittel zur Reduzierung erbrechtlicher Ansprüche

13.04.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH