Druckversion
Mittwoch, 7.10.2026, 02:35 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/awd-fonds-provision-immobilien-anleger-klagewelle
Fenster schließen
Artikel drucken
6964

OLG Köln zu Finanzdienstleister AWD: Weitere Anleger scheitern vor Gericht

30.08.2012

In der bundesweiten Klagewelle gegen den Finanzdienstleister AWD sind erneut Anleger vor Gericht gescheitert. Das OLG wies in 16 am Donnerstag verkündeten Urteilen Zivilklagen wegen angeblich überhöhter Provisionszahlungen bei der Vermittlung von Immobilienfonds zurück. 

Anzeige

Mehrere Anleger hatten vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gegen den Finanzdiensleister AWD geklagt. Sie machten geltend, dem Unternehmen für die Vermittlung von Immobilienfonds zu hohe Provisionen gezahlt zu haben. Das OLG konnte jedoch keine Bestätigung hierfür feststellen. Das negative Beweisergebnis gehe zu Lasten der klagenden Anleger (Urt. v. 30.08.2012, Az. 18 U 42/11, 18 U 47/11 u.a.).

Die Anleger hatten Anfang bis Mitte der 90er Jahre Anteile an einem Immobilienfonds erworben, der ein Wohn- und Geschäftsgebäude in Berlin errichtete und betrieb. Die AWD GmbH hatte den Verkauf vermittelt. Sie behaupteten, entgegen den Angaben im Prospekt mindestens 15 Prozent Provision gezahlt zu haben, worüber hätte aufgeklärt werden müssen. Der zuständige 18. Zivilsenat hatte hierzu mehrere Zeugen vernommen, darunter auch den früheren Vorstandsvorsitzenden Carsten Maschmeyer. Wie das Gericht angab, konnte niemand die Zahlung einer Provision von 15 Prozent oder mehr an den AWD bestätigen.

Bereits in erster Instanz scheiterten die Kläger. Damals forderten sie allerdings ausschließlich die Rückzahlung ihrer Einlagen. Das Landgericht wies die Klagen wegen Verjährung ab. Die Anleger hatten behauptet, der Prospekt weise nicht ausreichend darauf hin, dass die Fondsanteile nur eingeschränkt handelbar seien. Die Richter des OLG schlossen sich dem Urteil der Vorinstanz an. Sie sei zu Recht von einer Verjährung der Ansprüche ausgegangen. Auch der von Anlegern gerügte Prospekt für das Vermittlungsgeschäft sei nicht fehlerhaft, sondern hinreichend nachvollziehbar.

una/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Köln zu Finanzdienstleister AWD: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6964 (abgerufen am: 08.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Immobilien
    • Verjährung
    • Vermögen
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Köln
BGH 29.09.2026
BGH

Gegenstand muss nicht im Vermögen vorhanden gewesen sein:

BGH klärt Vor­aus­set­zungen der erwei­terten Ein­zie­hung

Wie weit gehen die Möglichkeiten der Vermögensabschöpfung im Strafverfahren? Das hatte der Große Senat für Strafsachen beim BGH zu klären – mit erheblichen Folgen für die Praxis.

Artikel lesen
Ein Holzsarg liegt in einem Verbrennungsofen eines Krematoriums 10.09.2026
Steuern

BFH zur Metallverwertung im Krematorium:

Ver­kauftes Zahn­gold zählt als Betriebs­ein­nahme

Die Einäscherung eines Menschen ist steuerrechtlich vor allem eines: ein betrieblicher Vorgang. Verwertet ein städtisches Krematorium verbliebenes Zahngold, sind das erst einmal Betriebseinnahmen, auch wenn die Stadt gute Zwecke verfolgt.

Artikel lesen
IStGH-Präsidentin Tomoko Akane bei einem Pressegespräch nach einem Treffen mit dem Unterausschuss für Menschenrechte des Europäischen Parlaments 19.08.2026
Politik

US-Sanktionen gegen IStGH-Präsidentin Akane:

"Fron­tal­an­griff auf das Völ­ker­straf­recht"

US-Außenminister Rubio hatte eine "umfassende Kampagne" angekündigt, jetzt wird es ernst: Die Sanktionen treffen Präsidentin Tomoko Akane und einen leitenden Prozessanwalt. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig findet deutliche Worte.

Artikel lesen
Der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn setzt am 22.09.2021 eine Corona-Maske auf. 22.07.2026
Coronavirus

LG Bonn weist 500 Millionen schwere Masken-Klage ab:

Spahns "große Inter­es­sen­be­kun­dung" führte nicht zum Ver­trags­schluss

Fast 500 Millionen Euro forderte ein Hamburger Textilhändler, weil ein vermeintlich fest vereinbarter Maskendeal platzte. Das LG Bonn sah in der E-Mail-Korrespondenz mit Ex-Gesundheitsminister Jens Spahn aber keinen Kaufvertrag.

Artikel lesen
Moderne Zweifamilienhäuser im Bauhausstil, Cubushäuser, Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen 16.07.2026
Makler

BGH zum Halbteilungsgrundsatz bei der Maklerprovision:

Ein Zwei­fa­mi­li­en­haus ist kein Ein­fa­mi­li­en­haus

Bei der Vermittlung von Einfamilienhäusern teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Aber was ist, wenn das Haus eigentlich ein Zweifamilienhaus ist? Dann gilt die 50/50-Regel nicht, so der BGH.

Artikel lesen
Das LG Aschaffenburg eröffnet die Verhandlung im Cold-Case-Fall "Maria Köhler", 07.05.2026 29.06.2026
Mord

LG Aschaffenburg entscheidet "Cold Case":

Mord und Lebens­lang statt Tot­schlag und Frei­spruch

In einem 42 Jahre alten Mordfall spricht das LG Aschaffenburg sein Urteil. War es Mord oder Totschlag? Diese Frage entschied hier nicht nur über die Strafhöhe, sondern auch darüber, ob der geständige Angeklagte überhaupt verurteilt wird.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HUK-COBURG
Ju­rist Pro­dukt­ent­wick­lung / Kfz-Ver­si­che­rung (w/m/d)

HUK-COBURG, Co­burg

Logo von WTW & Kollegen
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

WTW & Kollegen, Mün­chen

Logo von Redeker Sellner Dahs
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in (m/w/d) im All­ge­mei­nen Zi­vil­recht, Recht...

Redeker Sellner Dahs, Ber­lin

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) für den Be­reich Schieds­ver­fah­ren / In­ter­na­tio­nal...

CMS, Mün­chen

Logo von becker bohn rechtsanwälte
Rechts­an­walts­fach­an­ge­s­tell­te (m/w/d)

becker bohn rechtsanwälte, Stutt­gart

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von CMS
Se­nior Le­gal En­gineer (m/w/d) AI / De­ve­lop­ment

CMS, Stutt­gart und 7 wei­te­re

Logo von Middendorf - Dr. Breulmann
Rechts­an­walt/Rechts­an­wäl­tin

Middendorf - Dr. Breulmann, Rhei­ne

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
KI-Assistenten in Kanzleialltag und in der Rechtsberatung: Was können ChatGPT, Copilot, Beck-Noxtua

08.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Fristen – Erkennen, organisieren und wahren

02.11.2026

Spezialist/in Zwangsvollstreckung (zertifiziert)

04.11.2026

Gebührenoptimierung im Zivilprozess

11.11.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH