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Australisches Frauenpaar darf mit Kind nicht auswandern: Samen­spender hat Mit­spra­che­recht

19.06.2019

Zwei Frauen nehmen ein Mädchen in ihre Mitte (Symbolbild)

© oneinchpunch - stock.adobe.com

Mit einer Samenspende wollte er seiner lesbischen Freundin und deren Partnerin helfen. Als leiblicher Vater hat er in Erziehungsfrage aber ein Mitspracherecht, so Australiens High Court. Er kann dem Paar das Auswandern mit dem Kind verbieten.

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Ein lesbisches Paar aus Australien darf mit seinem elf Jahre alten Mädchen nicht nach Neuseeland auswandern, weil der leibliche Vater Einspruch erhoben hat. Der Mann setzte vor Australiens Oberstem Gerichtshof in Canberra durch, dass die beiden Frauen mit dem Mädchen bleiben müssen. Das Kind wurde durch künstliche Befruchtung gezeugt. Der Samenspender habe gesetzliche Elternrechte, die gewahrt werden müssten, entschieden die Richter in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil.

Der Australier war früher mit der leiblichen Mutter befreundet und hatte ihr 2006 geholfen, den Wunsch nach einem Kind zusammen mit ihrer Partnerin zu erfüllen. Auf der Geburtsurkunde ist er auch als Vater eingetragen. Zudem war er in den ersten Jahren an der Erziehung beteiligt. Das Mädchen nannte ihn "Daddy". Die Freundschaft mit der Mutter ging dann aber zu Bruch. Das Kind wuchs bei der Frau und deren Partnerin auf.

Als das lesbische Paar 2015 auswandern wollte, verhinderte der Mann dies durch eine Klage vor einem Familiengericht. Im Berufungsverfahren entschied die Justiz zugunsten der Frauen. Jetzt aber gab Australiens High Court in einer Mehrheitsentscheidung jedoch wieder dem leiblichen Vater Recht. Künftig muss er auch an allen wichtigen Erziehungsfragen beteiligt werden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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Australisches Frauenpaar darf mit Kind nicht auswandern: Samenspender hat Mitspracherecht . In: Legal Tribune Online, 19.06.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36001/ (abgerufen am: 05.03.2021 )

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