Viele Ausschüsse des Bundestages übertragen ihre Anhörungen bereits per Livestream - der Rechtsausschuss bisher allerdings nicht. Ein neuer Antrag soll das ändern.
Die Sitzungen des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz sollen aufgrund der Corona-Pandemie per Livestream übertragen werden. Das beantragen die Fraktionen von Linke, FDP und Grünen.
Andere Ausschüsse würden schon länger die Teilnahme von Interessierten an Anhörungen per Livestream ermöglichen, argumentieren die Oppositionsfraktionen. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz wurden laut Antrag allerdings alle bisherigen entsprechenden Anträge abgelehnt. Die derzeitige Lage erfordere jedoch eine neue Bewertung der Situation, heißt es darin nun. Schließlich würden in der gesamten Bundesrepublik die Menschen dazu angehalten, zu Hause zu bleiben und auf Reisen zu verzichten.
Dass an den Anhörungen interessierte Personen sich bisher dennoch auf eine Reise dorthin begeben müssen und sich so einer höheren Ansteckungsgefahr aussetzen, sei nicht hinnehmbar. Vor allem Risikogruppen und Menschen, die sich in Quarantäne befinden, würden damit praktisch von einer Teilnahme ausgeschlossen werden. All das gefährde den Grundsatz der Öffentlichkeit der Anhörungen.
"Wenn die Empfehlung der Bundesregierung und aller Landesregierungen ist, in der Coronakrise Kontakte möglichst zu vermeiden, dann müssen auch die Ausschüsse darauf reagieren", äußert Niema Movassat (Linke), Mitglied des Deutschen Bundestages, gegenüber der LTO. Es sei nicht eklärbar, warum man für den Besuch an einer Anhörung quer durch die Republik reisen müsse. "Im Zeitalter der Digitalisierung sollte das nicht nötig sein. Schon gar nicht, wenn durch das Verreisen Gesundheitsgefahren steigen", so Movassat weiter.
pdi/LTO-Redaktion
Antrag im Rechtsausschuss: . In: Legal Tribune Online, 25.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43537 (abgerufen am: 11.11.2024 )
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