Strafrechtliche Ermittlungen gegen Frauke Petry: Aus­schuss spricht sich für Auf­he­bung der Immunität aus

17.08.2017

Der zuständige Ausschuss im sächsischen Landtag hat empfohlen, die Immunität von AfD-Fraktionschefin Frauke Petry aufzuheben. Ihre Partei begrüßt die Entscheidung, da Petry unschuldig sei.

Der Immunitätsausschuss des Sächsischen Landtags empfiehlt dem Parlament die Aufhebung der Immunität von AfD-Fraktionschefin Frauke Petry. Ein entsprechender Beschluss erging am Donnerstag einstimmig. Die Parteichefin hatte sich auch selbst für diesen Schritt ausgesprochen. Die Staatsanwaltschaft (StA) ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen sie wegen Meineides oder fahrlässigen Falscheides.

Hintergrund der Ermittlungen sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages bezüglich der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014, woraufhin zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden waren. Die StA hatte sich im Mai vergangenen Jahres zunächst gegen ein Ermittlungsverfahren entschieden. Die Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

AfD-Generalsekretär Uwe Wurlitzer begrüßte die Entscheidung. Am Ende der Untersuchung könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er nach der Sitzung. Die Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sei ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners: "Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestagswahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann."

dap/acr/LTO-Redaktion

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Strafrechtliche Ermittlungen gegen Frauke Petry: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23989 (abgerufen am: 02.12.2024 )

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