Gericht verhandelt über Auslieferung von Marla Svenja Liebich: "Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde"

18.05.2026

Vor einem tschechischen Gericht kämpft Neonazi Marla Svenja Liebich gegen die Auslieferung nach Deutschland – angeblich, weil er dort in ein Männergefängnis untergebracht würde, wo er in Gefahr wäre. Das Gericht vertagt die Entscheidung.

Neonazi Marla Svenja Liebich in einem Frauengefängnis unterzubringen, ist in Tschechien kein Thema. Dort sitzt Liebich derzeit im größten Gefängnis des Landes: Pilsen-Bory, einem Männergefängnis. Dort wird er auch zunächst bleiben, nachdem das Landgericht in Pilsen die Entscheidung über eine mögliche Auslieferung Liebichs nach Deutschland auf den 1. Juni verschoben hat. Gründe für die überraschende Vertagung nannte das Gericht nicht. Bis zu einer Entscheidung bleibt Liebich somit in vorläufiger Auslieferungshaft.

Zuvor war am Montag zwei Stunden verhandelt worden. Liebich hatte unter anderem ausgesagt, er befürchte, in einem deutschen Männergefängnis ums Leben zu kommen, würde er der Auslieferung zustimmen. "Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde."

Der Rechtsextremist war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich mit männlichem Geschlechtseintrag – vom Amtsgericht (AG) Halle (Saale) wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden; die Verurteilung wurde später rechtskräftig. Zum Haftantritt war Liebich nie erschienen, stattdessen floh er und wurde erst nach monatelanger europaweiter Fahndung Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen – Medienberichten zufolge mit kahlgeschorenem Kopf und in Männerklamotten.

Liebich fühlt sich in keinem Gefängnis wohl

Am Montag in Pilsen erschien Liebich mit Kurzhaarfrisur, Schnauzbart, Leopardenmuster-Shirt, rotem Lippenstift, Nagellack und Handtasche. Auf dem Oberarm war ein Tattoo sichtbar: ein sechseckiger Stern, der dem "Judenstern" ähnelt, aber statt "Jude" die Aufschrift "Ungeimpft" trägt.

Die Beweisaufnahme schloss das Gericht während des ersten Verhandlungstages noch ab. Die Verteidigerin von Liebich hatte außerdem eine Abschlussrede gehalten.

Liebich wollte sich vor dem tschechischen Gericht von dem Anwalt und Politiker Martin Kohlmann vertreten lassen. Kohlmann ist Chef der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen" und wird vom Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen beobachtet. Dieser hat jedoch nach Angaben des Landgerichts in Tschechien keine Zulassung und wurde – nachdem er die Verhandlung mehrfach gestört hatte – des Saals verwiesen. Liebich wurde eine Pflichtverteidigerin zur Seite gestellt. Verhandelt wurde in Pilsen auf Tschechisch. Liebich hatte eine Dolmetscherin an die Seite gestellt bekommen, um der Verhandlung folgen und sich äußern zu können.

Liebich erklärte, er habe die Befürchtung, in Deutschland in ein Gefängnis für Männer gebracht zu werden, was aus seiner Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Ihm drohten Mobbing durch andere Gefangene oder das Treiben in einen Selbstmord.

Auch die Haftbedingungen in Tschechien beanstandete Liebich. Er behauptete, psychisch gefoltert zu werden und keinen Freigang zu erhalten. Wie die Bild-Zeitung unter Berufung auf den Vize-Gefängnisdirektor berichtet, befindet sich Liebich in Pilsen-Bory von den Männern abgeschirmt in Einzelhaft.

Staatsanwaltschaft Halle geht weiter von Auslieferung aus

Auf deutscher Seite ist die Staatsanwaltschaft in Halle für den Fall zuständig. Sie hatte einen Antrag auf Auslieferung gestellt. Auch nach dem ersten Prozesstag geht der hallesche Staatsanwalt Dennis Cernota weiter davon aus, dass es bei dem Prozess zu keinen größeren Problemen kommt. "Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos", so Cernota. Ihm zufolge prüft das Gericht unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten richtig agiert haben.

Es ist davon auszugehen, dass Liebich nach der Auslieferung in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht wird, weil noch eine entsprechende Ladung existiert, die die Staatsanwaltschaft auf Grundlage des eingetragenen Geschlechts Liebichs ausgestellt hat. Wie LTO nach Liebichs Festnahme berichtete, ist damit noch nichts über Liebichs dauerhaften Verbleib gesagt. Die Regelungen zum Strafvollzug sehen vor, dass zunächst ein Antrittsgespräch stattfindet und die Gefängnisleitung sodann über die Art der Unterbringung entscheidet. Das Prinzip der Trennung von weiblichen und männlichen Insassen ist dabei die Regel, allerdings gibt es die Möglichkeit, hiervon im Einzelfall Ausnahmen zu machen. Dies ist insbesondere für trans Personen relevant. 

Das Auftreten von Liebich könnte sich darauf auswirken, ob Liebich zusammen mit den weiblichen Gefangenen in der JVA Chemnitz untergebracht wird, ob er isoliert oder ob er in ein Männergefängnis verlegt wird. Maßgeblich für die Entscheidung der Leitung ist die Einschätzung, ob Liebich durch andere Insassinnen gefährdet werden könnte oder selbst eine Gefahr für andere dort inhaftierte Frauen darstellt. Die Regelungen zum Strafvollzug dienen dazu, die Sicherheit und Ordnung der Anstalt, einschließlich der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, sicherzustellen.

AG Halle vor Entscheidung: Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes? 

Nach der Verurteilung 2023 in Halle hatte Liebich das Geschlecht Ende 2024 unter dem neuen Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) von männlich auf weiblich ändern lassen. Außerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten die Änderung von Geschlecht und Namen für eine Provokation durch den Neonazi und sprachen von einem Missbrauch des SBGG.

Ob das der Fall ist, hat zeitnah das AG Halle zu entscheiden. Dort ist ein Verfahren zur Rückgängigmachung der SBGG-Änderung anhängig. Der Saalekreis hatte eigenen Angaben zufolge im Dezember 2025 einen solchen Berichtigungsantrag beim AG gestellt. Über den Verfahrensablauf und die Erfolgsaussichten hatte LTO berichtet.

Zum aktuellen Verfahrensstand teilte ein Gerichtssprecher LTO am Montag mit, dass das Verfahren weiter anhängig sei. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist nicht absehbar. Der Sprecher verwies insofern auch auf den nichtöffentlichen Charakter des Verfahrens.

Möglich ist, dass der zuständige Richter am AG Halle abwartet, bis Liebich ausgeliefert worden ist. Eine mündliche Verhandlung ist zwar gesetzlich nicht vorgesehen. Nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit dürfte eine Hinzuziehung Liebichs jedoch angezeigt sein. In einem Fall, in dem es um die Frage geht, ob sich eine Person ernsthaft dem beim Standesamt angegebenen Geschlecht zugehörig fühlt, dürfte eine persönliche Anhörung des Betroffenen sinnvoll sein.

mk/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

Zitiervorschlag

Gericht verhandelt über Auslieferung von Marla Svenja Liebich: . In: Legal Tribune Online, 18.05.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59996 (abgerufen am: 16.06.2026 )

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