Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche: Bun­destag hebt Maxi­mi­lian Krahs Immunität auf

11.09.2025

Ermittler konnten Büros und Wohnungen Krahs wegen Verdachts auf Bestechlichkeit und Geldwäsche durchsuchen, nachdem das Plenum am Donnerstag seine politische Immunität aufgehoben hatte. Krah weist die Vorwürfe zurück.

Der Deutsche Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Maximilian Krah aufgehoben und damit den Weg für die Vollziehung gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse freigemacht. Das Plenum stimmte einem entsprechenden Antrag zu. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) unterbrach hierfür kurzfristig die laufende Debatte über ein Pflegegesetz.

Zuständig für das Verfahren ist die Generalstaatsanwaltschaft Dresden, die bereits im Mai ein Ermittlungsverfahren gegen Krah wegen des Verdachts der Bestechlichkeit sowie der Geldwäsche im Zusammenhang mit Zahlungen aus China eingeleitet hatte. Die Tatvorwürfe beziehen sich auf Krahs frühere Tätigkeit als Mitglied des Europäischen Parlaments.

Nach der Aufhebung der Immunität wurden, nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios, sowohl Krahs Büroräume im Bundestag als auch Wohn- und Geschäftsräume in Dresden sowie mit Unterstützung europäischer Behörden in Brüssel durchsucht. Die Behörde will nun ermitteln, ob "genügender Anlass zur Erhebung einer Anklage besteht oder das Verfahren einzustellen ist."

dpa/pk/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche: . In: Legal Tribune Online, 11.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58131 (abgerufen am: 12.02.2026 )

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