Bundeskabinett beschließt Aufbauhilfegesetz: Lang­fris­tige Hilfe für Hoch­was­ser­re­gionen

18.08.2021

Das Bundeskabinett hat das Aufbauhilfegesetz 2021 beschlossen - und damit u.a. die Einrichtung eines Fonds, der bis zu 30 Milliarden Euro bereit hält. Betroffene aus den Hochwasserregionen sollen dadurch langfristig Hilfe erhalten.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Aufbauhilfegesetz 2021 beschlossen. Damit soll im Anschluss an die Soforthilfen den Geschädigten des Hochwassers vom Juli 2021 geholfen werden.  

Dazu haben sich die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf einen nationalen Fonds "Aufbauhilfe 2021" verständigt. Dieser wird als Sondervermögen des Bundes mit bis zu 30 Milliarden Euro ausgestattet. Davon sind zwei Milliarden Euro für den Wiederaufbau der Infrastruktur vorgesehen, welche alleine vom Bund getragen würden. Die Kosten für Wiederaufbaumaßnahmen der Länder in von Höhe von 28 Milliarden werden von Bund und Ländern getragen.

Bevölkerungswarnung per SMS soll kommen

Eine Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) soll außerdem die befristete Errichtung mobiler baulicher Anlagen in den betroffenen Gebieten erleichtern. Zum Beispiel Rathäuser, Schulen und Kindertagesstätten, aber auch Anlagen zur Wohnnutzung sollen damit bauplanungsrechtlich einfacher möglich werden.

Das Gesetz ermächtigt die Bundesregierung außerdem, im Einvernehmen mit den Ländern eine Verordnung zu erlassen, in der die Aufteilung der Mittel auf die betroffenen Länder festgelegt wird. Bei Gewährung der Hilfen würden die unterschiedlichen Schadensbelastungen der Betroffenen berücksichtigt.

Das Bundesinnenministerium gab außerdem bekannt, dass das Bundeskabinett eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht habe. Damit soll die Einführung von "Cell Broadcast", eine Bevölkerungswarnung per SMS, ermöglicht werden.

pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Bundeskabinett beschließt Aufbauhilfegesetz: Langfristige Hilfe für Hochwasserregionen . In: Legal Tribune Online, 18.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45768/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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