Volker Beck gewinnt Prozess vor dem Landgericht Berlin: Maul­korb für Attila Hild­mann

06.08.2021

Nachdem der Verschwörungstheoretiker Attila Hildmann den Grünen-Politiker Volker Beck verbal attackiert hatte, zog dieser vor das Landgericht Berlin. Das Urteil ist gefallen, Hildmann darf seine Aussagen nicht wiederholen.

Der frühere Bundestagsabgeordnete Volker Beck (Grüne) hat sich vor Gericht erfolgreich gegen Äußerungen von Attila Hildmann gewehrt. Das Landgericht (LG) Berlin verurteilte Hildmann, Drohungen und Beleidigungen zu unterlassen, wie er sie im vergangenen Sommer ausgesprochen hatte (Urt. v. Az. 27 O 389/20), teilte ein Sprecher des LG am Freitag auf Anfrage der dpa mit.

Der Kochbuchautor Hildmann hatte im Juli 2020 auf einer Versammlung in Berlin mit dem Inaussichtstellen der Todesstrafe gegen Beck für Empörung gesorgt. Zudem setzte er im Juli und September 2020 jeweils beleidigende Kommentare über einen Messenger-Dienst ab. Früher als veganer Kochbuchautor und Fitness-Guru bekannt, nennt Hildmann sich inzwischen selbst "ultrarechts" und einen Verschwörungsprediger. Er trat bei Protesten gegen die Corona-Schutzmaßnahmen auf.

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Volksverhetzung, Verdachts der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Ein Haftbefehl gegen Hildmann kann nicht vollstreckt werden, denn er ist in der Türkei. Laut Staatsanwaltschaft besitzt er neben der deutschen auch die türkische Staatsbürgerschaft. 
 
Hält sich Hildmann nicht an das Urteil, droht ihm ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft. Die Entscheidung erfolgte nach Gerichtsangaben in Abwesenheit des Beklagten, für den auch kein Anwalt zugegen war.

Das Versäumnisurteil ist noch nicht rechtskräftig. Hildmann hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen.  

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Volker Beck gewinnt Prozess vor dem Landgericht Berlin: Maulkorb für Attila Hildmann . In: Legal Tribune Online, 06.08.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45678/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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