Terroranschlag auf Stadtfest von Solingen: Gene­ral­bun­des­an­walt erhebt Anklage wegen Mordes

27.02.2025

Der Generalbundesanwalt hat Anklage gegen Issa Al H. erhoben. Er wirft dem Syrer unter anderem dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Er soll die Taten aus einer radikal-islamistischen Gesinnung heraus begangen haben. 

Bei einem Stadtfest in Solingen im August 2024 stach ein Mann mit einem Messer wahllos auf Besucher ein. Drei Menschen starben, zehn weitere wurden zum Teil schwer verletzt. Bereits am 24. Februar 2025 hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H. erhoben, wie sie am Donnerstag mitteilte. 

Der Generalbundesanwalt hatte das Verfahren an sich gezogen, da er eine Terrortat annimmt. H. steht im Verdacht, Mitglied in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) zu sein. 

Generalbundesanwalt sieht radikal-islamistische Gesinnung

Laut Anklage habe der 28-jährige eine radikal-islamistischen Gesinnung. Aus dieser Einstellung heraus habe er sich entschlossen, einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah und an denen er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollte. 

Zur Vorbereitung habe er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied aufgenommen. Dieses habe ihn in seinem Vorhaben bestärkt und zugesichert, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde. Issa Al H. soll daraufhin Videos erstellt haben, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte. Die Videos soll er kurz vor dem Angriff an seinen Kontakt übermittelt haben. 

Wenige Minuten später soll er dann Besucher des Stadtfests mit einem Messer angegriffen haben. Die Anklage wirft ihm vor, mit einem Messer zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung eingestochen zu haben. 

Haft weit über 20 Jahre wahrscheinlich

Die Anklageschrift umfasst dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord (§§ 211 Abs. 1, 22, 23 Strafgesetzbuch (StGB)) und stützt sich dabei auf die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe. Daneben wird Issa Al H. auch gefährliche und schwere Körperverletzung zur Last gelegt (§§ 223 Abs. 1, 224 Abs. 1 Nr. 2, 5, 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB). Zudem sieht die Anklage seine Mitgliedschaft im "Islamischen Staat" als erwiesen an und klagt ihn daher wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung an (§§ 129a Abs. 1. Nr. 1, §§ 129b Abs. 1, 2 StGB). 

Der Fall wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf verhandelt. Sollte er in allen Anklagepunkten verurteilt werden, droht ihm eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Anordnung von Sicherungsverwahrung. Eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren wäre dann ausgeschlossen.

fz/LTO-Redaktion

Die besondere Schwere der Schuld ist in § 57a Abs. 1 StGB geregelt. Danach kann bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, wenn die Tat die weitere Vollstreckung gebietet. Die Entscheidung darüber trifft das Gericht anhand einer Gesamtbewertung der Tat und der Täterpersönlichkeit, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatmotive und der Folgen. Ein gesetzlicher Katalog für die besondere Schwere der Schuld existiert nicht, sondern sie wird einzelfallabhängig durch richterliche Bewertung festgestellt.

Ausgangspunkt für politische Diskussionen zur Asylpolitik 

Issa Al H. hatte eigentlich nach Bulgarien überstellt werden sollen, war aber bei einem Überstellungsversuch nicht in seiner Unterkunft angetroffen worden. Weitere Versuche der Überstellung blieben aus. Nach der Tat entbrannte eine politische Debatte über innere Sicherheit, Migration und Terrorprävention, die sich nach den weiteren Anschlägen von Magdeburg im Dezember und Aschaffenburg im Januar jeweils intensivierte. Schließlich stellte CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz einen 5-Punkte-Entschließungsantrag zu schärferer Asylpolitik im Bundestag zur Abstimmung, der mit den Stimmen der AfD und Teilen der FDP angenommen wurde

fz/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Terroranschlag auf Stadtfest von Solingen: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56695 (abgerufen am: 21.04.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen