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Nach Klageerfolg von RWE: Hessen muss Milliardenforderungen fürchten

04.03.2013

Nach dem Klage-Erfolg von RWE gegen das Atom-Moratorium 2011 vor dem Hessischen VG drohen nach Ansicht der SPD Schadensersatzforderungen in Milliardenhöhe. Die Bundesregierung habe bei der vorübergehenden Stillegung von Atomkraftwerken nach der Fukushima-Katastrophe "stümperhaft" gehandelt.

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"Wir hatten einen völlig rechtssicheren Atomausstieg", sagte SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber der dpa. "Ohne den von Rot-Grün beschlossenen Atomausstieg zu beschleunigen, werden jetzt Milliardenrisiken bestehen." Hätten Union und FDP nicht 2010 vor der Katastrophe von Fukushima die AKW-Laufzeiten verlängert, gebe es diese Risiken nicht.

"Die hessische Landesregierung hat Biblis stillgelegt, ohne den Betreiber ordnungsgemäß anzuhören", kritisierte dazu der hessische SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel am Sonntag laut Mitteilung. Ein Schadensersatz-Prozess in Folge der "schwarz-gelben Stümperei" wäre ein hohes Risiko für das Land.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte am Mittwoch die vorübergehende Stilllegung der beiden RWE-Reaktoren in Biblis nach dem Fukushima-Unfall im März 2011 für rechtswidrig erklärt. Die Landesregierung habe die Gründe dafür nicht ausreichend überprüft. Es drohen Schadenersatzkosten von bis zu 190 Millionen Euro. Der Bund und Hessen diskutieren, wer mögliche Kosten schultern soll.

Hinzu kommen noch anhängige Klagen gegen die Stilllegung von acht Anlagen nach dem dreimonatigen Moratorium. Die Forderungen von RWE, Eon und Vattenfall belaufen sich nach Branchenangaben auf bis zu 15 Milliarden Euro. Eine RWE-Sprecherin sagte der dpa, sie rechne nicht damit, dass bei der Verfassungsklage gegen die dauerhafte Stilllegung 2013 noch etwas passiere. Nach dem Klageerfolg gegen das Moratorium in Hessen würden in diesem Verfahren nun zivilrechtliche Schritte eingeleitet, um entsprechenden Schadenersatz einzuklagen.

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Nach Klageerfolg von RWE: . In: Legal Tribune Online, 04.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8259 (abgerufen am: 19.02.2026 )

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