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Niedersachsen und MV mit JuMiKo-Initiative: Asyl­ver­fahren sollen besch­leu­nigt werden

31.05.2024

Dokument eines Asylantrages

Im Rahmen des Asylverfahrens prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Voraussetzungen für die Zuerkennung von internationalem Schutz. Foto: stock.adobe/Stockwerk-Fotodesign

Anfang Juni treffen sich die Justizministerinnen und -minister zu ihrer Frühjahrskonferenz. Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wollen dort für einen Beschlussvorschlag werben, der die Beschleunigung von Asylverfahren zum Ziel hat.

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Asylverfahren sollten nach Ansicht von Niedersachsens und Mecklenburg-Vorpommerns Justizministerinnen beschleunigt werden. Einen entsprechenden Vorschlag werden beide Bundesländer in der kommenden Woche bei der Justizministerkonferenz in Hannover (JuMiKo) einbringen, wie die Ministerien in Schwerin und Hannover am Freitag gemeinsam mitteilten.

Der gemeinsame Beschlussvorschlag sieht vor, dass § 76 Asylgesetz (AsylG) dahingehend geändert wird, dass auch in Hauptsacheverfahren originär der Einzelrichter zuständig ist und die Sache nicht – wie bisher – zunächst durch die Kammer per Beschluss auf den Einzelrichter übertragen werden muss.

Originärer Einzelrichter

Der damit verbundene Mehraufwand soll durch die Einführung des originären Einzelrichters entfallen. Gleichzeitig soll die Möglichkeit geschaffen werden, bei komplexen Verfahren eine Übertragung auf die Kammer zu ermöglichen. Außerdem soll die bisherige in § 6 Abs. 1 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) normierte einjährige Frist für Proberichter, innerhalb der sie nicht als Einzelrichter tätig sein dürfen, an die Regelung des AsylG angeglichen werden. Hiernach ist eine Einzelrichtertätigkeit bereits nach sechs Monaten zulässig.

Weiterhin sollen künftig Verweisungsbeschlüsse wegen örtlicher Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts nicht mehr durch die Kammern, sondern durch den Einzelrichter möglich sein. Dies dient der Entlastung des gesamten Spruchkörpers und fördert eine Straffung und Entlastung der Gerichte insgesamt. Außerdem sollte geprüft werden, ob die Geltungsdauer des § 176 VwGO über den 31. Dezember 2025 hinaus verlängert und dabei der Anwendungsbereich für Proberichterinnen und Proberichter eingeschränkt werden könnte.

"Beschleunigung geht über das Personal"

MV-Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) freute sich über die gemeinsame Initiative mit Niedersachsen: "Ich bin meiner niedersächsischen Kollegin sehr dankbar, dass wir dieses wichtige Thema gemeinsam auf die JuMiKo bringen. Ich habe mich schon vor einem halben Jahr im Bundesrat dafür stark gemacht, § 87a der Verwaltungsgerichtsordnung so zu ändern, dass Verweisungsbeschlüsse wegen der örtlichen Unzuständigkeit nicht mehr von dem Spruchkörper in der Besetzung von drei Berufsrichterinnen und Berufsrichtern getroffen werden müssen, sondern allein durch die Berichterstatterin oder den Berichterstatter erfolgen."

Bernhardt stellte klar, dass man alles unternehmen werde, um Menschen schnellstmöglich im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens Gewissheit über ihren Status zu geben. "Die Beschleunigung der Verfahren geht hauptsächlich über das Personal und dessen Einsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit."

Niedersächsische Justizministerin und diesjährige Vorsitzende der JuMiKo Dr. Kathrin Wahlmann (SPD) brachte die Stoßrichtung des gemeinsamen Beschlussvorschlags wie folgt auf den Punkt: "Wir sind uns alle einig, dass Gerichtsverfahren in Asylsachen schneller werden müssen." In Zeiten steigender Asylverfahren und zunehmender Belastung vieler Akteurinnen und Akteure, insbesondere auch der Städte und Gemeinden, müsse der Rechtsstaat dafür Sorge tragen, dass diese Verfahren zügig über die Bühne gingen.

Die JuMiKo findet am 5./6.Juni in Hannover statt.

dpa/xp/hs/LTO-Redaktion

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Niedersachsen und MV mit JuMiKo-Initiative: . In: Legal Tribune Online, 31.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54670 (abgerufen am: 14.11.2025 )

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