Nach Kritik an Anwaltschaft wegen Abschiebungspraxis: BRAK und DAV for­dern DPolG-Vor­sit­zenden zur Zurück­hal­tung auf

28.09.2016

Mit einem Brief haben BRAK und DAV den Gewerkschaftsvorsitzenden Wendt aufgefordert, die Aufgabe der Anwaltschaft anzuerkennen. Wendt hatte behauptet, viele Kanzleien hätten sich darauf spezialisiert, Abschiebungen hinauszuzögern.

Ekkehart Schäder, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) haben sich in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG), Rainer Wendt gerichtet. Sie kritisieren darin seine Aussagen über die Situation von abgelehnten Asylbewerbern und fordern ihn auf, die Aufgabe der Anwaltschaft anzuerkennen.

Wendt hatt in der Bild-Zeitung vom 22.  September 2016 gesagt, es gebe eine regelrechte Abschiebeverhinderungsindustrie. Findige Anwälte und Organisationen wie Pro Asyl verhinderten die rechtmäßige Rückführung abgelehnter Asylbewerber systematisch. In einem Fernsehinterview ergänzte Wendt: "Viele Anwaltskanzleien, die sich darauf spezialisiert haben, diesen Zeitraum (zwischen Ablehnung des Asylantrags und Abschiebung, Anm. d. Red.) möglichst lang zu gestalten, damit die Menschen im Ergebnis hierbleiben können."

In dem auf der Homepage der BRAK veröffentlichte Brief treten die Präsidenten dem "Vorwurf, Teile der Anwaltschaft und Hilfsorganisationen für Asylsuchende würden systematisch unrechtmäßig Abschiebungen verhindern" entgegen. Es sei die gesellschaftliche Aufgabe der Anwaltschaft, für eine faire rechtsstaatliche Behandlung der Bürger einzutreten. Rechtsanwälte nähmen legitime Rechte ihrer Mandanten wahr, wenn sie im Fall der Ablehnung eines Asylantrages die Vertretung übernähmen.

Das Einlegen von Rechtsmitteln sei in Deutschland zum Glück rechtsstaatlich verankert. Dies habe dazu geführt, dass der Bundesgerichtshof bereits zahlreiche Abschiebehaftsachen, über die Amtsgerichte rechtswidrig entschieden hätten, überprüft und korrigiert habe. Der Zugang zum Recht dürfe nicht vom Aufenthaltsstatus abhängig sein, heißt es weiter. Dieses Recht werde durch die Anwaltschaft gewährleistet.

Wendt solle bei zukünftigen Äußerungen in Bezug auf die Anwaltschaft anerkennen, dass diese die Verantwortung dafür trage, dass jedermann Zugang zum Recht hat – und dass hoheitliche Entscheidungen im Bereich des Asylverfahrensrechts wie auch in jedem anderen mit Hilfe der Anwaltschaft überprüft werden könnten.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Nach Kritik an Anwaltschaft wegen Abschiebungspraxis: BRAK und DAV fordern DPolG-Vorsitzenden zur Zurückhaltung auf . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20716/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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