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GEAS-Umsetzung in Deutschland: Bun­destag besch­ließt Ver­schär­fung des Asyl­rechts

27.02.2026

Protestplakat "Migration ist ein Menschenrecht - gegen die festung Europa"

Gegen die GEAS-Reform fanden vor und nach ihrem Beschluss Proteste statt, insbesondere gab es kinderrechtliche Bedenken. Foto: picture alliance/SZ Photo/Florian Boillot

Die einen erwarten mehr Chaos, die anderen mehr Ordnung: Der Bundestag verschärft das Asylrecht. Schnellere Verfahren, strengere Kontrollen und neue Regeln für Arbeit sind nun auf dem Weg.

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Der Bundestag hat Asylverschärfungen und Erleichterungen beim Arbeitsmarkt-Zugang für Asylbewerber beschlossen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen AfD, Grüne und Linke. Zum Großteil setzt die schwarz-rote Koalition mit den beiden Gesetzesentwürfen die auf EU-Ebene bereits 2024 beschlossene Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in deutsches Recht um. 

Kernpunkte der Reform sind die Verpflichtung zur Identitätskontrolle bei Ankommenden sowie Asylverfahren an den EU-Außengrenzen für Asylbewerber aus Herkunftsstaaten mit niedriger Anerkennungsquote. Deutschland als Staat mitten in Europa ist davon lediglich mit Blick auf internationale Flughäfen und Seehäfen betroffen. Bei Ablehnung sollen die Asylbewerber gegebenenfalls direkt von dort abgeschoben werden.

Verfahren für Schutzsuchende, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat einen Asylantrag gestellt haben, sollen kürzer werden. Überstellungen in den für das jeweilige Verfahren zuständigen Staat sollen länger möglich sein, beispielsweise wenn jemand zwischenzeitlich untertaucht. Die Länder können sogenannte Sekundärmigrationszentren mit Aufenthaltspflicht einrichten, in denen Menschen untergebracht werden, die Deutschland verlassen sollen, weil ein anderes EU-Land zuständig wäre. 

Manche sollen früher arbeiten dürfen

Daneben sollen Asylbewerber, die in Aufnahmeeinrichtungen leben, bereits nach drei Monaten in Deutschland arbeiten. Aktuell gibt es faktisch ein sechsmonatiges Arbeitsverbot für Asylbewerberinnen und -bewerber, wenn sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen. Wer nicht mehr dort wohnt, darf jetzt schon nach drei Monaten arbeiten. Ausnahmen für die Bewohner von Erstaufnahmeeinrichtungen kann die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen. 

Die AfD kritisierte die Verschärfungen als unzureichend. "Was Sie hier vorlegen, ist eine Mogelpackung", erklärte der Abgeordnete Maximilian Krah. 

Der Grüne Lukas Benner sprach hingegen von der "größten Asylrechtsverschärfung seit 1993". Europäische Regeln müssten zwar umgesetzt werden, die Koalition habe ihren Ermessensspielraum dabei aber mit übermäßiger Härte genutzt. Unter anderem mit Blick auf Bewegungseinschränkungen für Asylbewerber sagte er, das sei "falsch und verfassungsrechtlich höchst problematisch". 

Kritik von Grünen und Linken

Clara Bünger von der Linksfraktion erklärte, die Reform bringe "mehr Chaos, Leid, Rechtlosigkeit" statt wie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) versprochen mehr Ordnung. Sie kritisierte die Pläne bereits in einem Gastkommentar bei LTO. Die europäische Migrationspolitik sei über Jahre dysfunktional gewesen, sagte hingegen Dobrindt, der die Reform als wichtigen Fortschritt lobte. 

Der SPD-Politiker Sebastian Fiedler versprach: "Schutz erhält, wer schutzbedürftig ist." Er wies Vorwürfe von Linken und Grünen zurück, Kinder könnten in Haft genommen werden: Es gehe um eine seltene Ausnahmeregelung für Kinder, deren Eltern in Haft genommen würden.

Die Zahl der Menschen, die in Deutschland erstmalig Asyl beantragen, sinkt seit Herbst 2023. Wurden 2024 noch knapp 230.000 Asylerstanträge gestellt, so sank diese Zahl im vergangenen Jahr auf rund 113.000 Erstanträge. Fachleute gehen davon aus, dass neben den Binnengrenzkontrollen auch der Machtwechsel in Syrien im Dezember 2024 hier eine Rolle spielt.

dpa/jh/LTO-Redaktion

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GEAS-Umsetzung in Deutschland: . In: Legal Tribune Online, 27.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59423 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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