Mehr als eine halbe Million laufende Asylverfahren: Asyl­be­werber klagen wegen langer Ver­fah­rens­dauer

09.08.2016

Die Zahl der unerledigten Asylanträge beim Flüchtlings-Bundesamt steigt: Inzwischen sind es mehr als eine halbe Million. Immer mehr Flüchtlinge ziehen deswegen vor Gericht.

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Asylanträge hat die Marke von einer halben Million überschritten. Ende Juli waren 526.276 Verfahren anhängig, wie das Bundesinnenministerium am Montag in Berlin mitteilte. Das sind rund doppelt so viele wie vor einem Jahr.

Das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in den vergangenen Monaten deutlich mehr Personal bekommen, um den Berg an offenen Verfahren abzutragen. Derzeit kommen zwar deutlich weniger Flüchtlinge neu in Deutschland an, doch gleichzeitig nimmt das Amt mehr Anträge von Menschen entgegen, die schon länger hier sind. Dadurch steigt die Zahl der anhängigen Verfahren. BAMF-Chef Frank-Jürgen Weise hat mehrfach versichert, dass der Rückstand bis zum Jahresende weitgehend abgebaut sein soll.

Zugute kommt der Behörde, dass die Zahl der Asylsuchenden, die in Deutschland ankommen, seit der Schließung der Balkan-Route drastisch zurückgegangen ist. Während im vergangenen November noch mehr als 200.000 Schutzsuchende innerhalb eines Monats neu registriert wurden, waren es in den vergangenen Monaten jeweils nur noch etwa 16.000. Im Juli lag die Zahl bei 16.160. Die meisten Menschen kamen zuletzt aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. In den ersten sieben Monaten des Jahres wurden 238.424 Neuankömmlinge gezählt.

5.800 Untätigkeitsklagen anhängig

Derweil sind immer mehr Flüchtlinge mit der langsamen Bearbeitung ihrer Asylanträge unzufrieden und ziehen deshalb vor Gericht. Ende Mai waren bundesweit rund 5.800 Untätigkeitsklagen gegen das BAMF bei den Verwaltungsgerichten anhängig. Die Behörde bestätigte einen entsprechenden Bericht des Radiosenders hr-Info. Zum Jahresende 2015 waren es noch knapp 2.300 Untätigkeitsklagen gewesen. Das BAMF zählt nach eigenen Angaben nur Klagen von Asylbewerbern im laufenden Verfahren.

Eine Untätigkeitsklage kann erhoben werden, wenn die Behörde nicht innerhalb von in der Regel drei Monaten über einen Antrag oder einen Widerspruch entscheidet. Das Bundesamt erklärte die steigende Zahl der Klagen mit der steigenden Zahl der Verfahren: Im ersten Halbjahr habe sich die Zahl der Asylanträge im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als verdoppelt. In dieser Zeit seien rund 400.000 Anträge entgegengenommen worden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Mehr als eine halbe Million laufende Asylverfahren: Asylbewerber klagen wegen langer Verfahrensdauer . In: Legal Tribune Online, 09.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20239/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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