Grüne warnen vor Täuschungsmanöver: Wie Dobrindt Asyl­be­werber sch­neller in Arbeit bringen will

23.02.2026

Asylbewerber sollen künftig schon nach drei Monaten arbeiten dürfen. Die Reaktionen sind positiv. Kritik gibt es aber an möglichen Ausnahmen und der parallel geplanten Streichung kostenloser Sprach- und Integrationskurse.

Viele Asylbewerber sollen künftig schneller arbeiten dürfen als bisher. Auch wenn ihr Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist, sollen sie grundsätzlich nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einen Job annehmen können. "Wer hierherkommt, soll arbeiten können – und zwar schnell", sagte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) der Bild am Sonntag

Das Vorhaben soll eine Vereinbarung zwischen Union und SPD im Koalitionsvertrag umsetzen. Das Innenministerium erklärte auf Anfrage der dpa, die rechtliche Grundlage dafür solle im Rahmen der Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geschaffen werden, über die aktuell im Bundestag beraten wird. Es geht bei dem Vorhaben auch darum, die Abhängigkeit der Asylbewerber von Sozialleistungen zu reduzieren.

Asylbewerber dürfen nicht sofort eine Tätigkeit aufnehmen. Aktuell gelten verschiedene Wartefristen, je nach Aufenthaltsstatus. Laut Bundesarbeitsministerium unterliegen Asylbewerber, die in einer Aufnahmeeinrichtung wohnen müssen, faktisch einem sechsmonatiges Arbeitsverbot.

Warum es bisher so lange dauert

Der Weg eines Asylsuchenden beginnt in der Regel in einer Erstaufnahmeeinrichtung. Dort werden die Menschen registriert, medizinisch untersucht und erhalten Dokumente wie den Ankunftsnachweis sowie die Aufenthaltsgestattung. Wer in einer solchen Einrichtung wohnt, unterliegt einer räumlichen Beschränkung – der sogenannten Residenzpflicht gemäß § 56 Asylgesetz (AsylG) – und darf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nur mit Erlaubnis verlassen. 

Vor allem aber gilt: Wer zum Wohnen in der Einrichtung verpflichtet ist, darf laut § 61 Abs. 1 AsylG in der Regel nicht arbeiten. Das betrifft zum Beispiel Asylbewerber aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten, die verpflichtet sind, während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in der Aufnahmeeinrichtung zu leben. Ausnahmen kann laut Asylgesetz die Bundesagentur für Arbeit in bestimmten Fällen genehmigen. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt das Arbeitsverbot nach sechs Monaten.  

Wer nicht verpflichtet ist, dauerhaft in einer Aufnahmeeinrichtung zu bleiben, darf nach drei Monaten eine Beschäftigung aufnehmen.

Der Gedanke des Gesetzgebers hinter dieser Regelung war ursprünglich die Kontrolle: Der Staat möchte die Bewerber während der Registrierung und der ersten Termine beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an einem festen Ort bündeln. Man ging davon aus, dass ein Job diesen schnellen Verwaltungsablauf nur stören würde. Da dieser Aufenthalt in der Praxis aber oft sechs Monate – und im Extremfall bis zu 18 Monate – dauert, wird aus der organisatorischen Bündelung eine echte Arbeitsbremse. Die theoretische Erlaubnis, nach drei Monaten einen Job zu suchen, verpufft so meist wirkungslos, weil die Wohnpflicht in der Unterkunft schwerer wiegt.

Dobrindts Lösung: Arbeit vor Bürokratie

Dobrindt möchte diese Rechtslage nun ändern. Ziel ist es, dass Asylbewerber bereits nach drei Monaten eine Arbeit aufnehmen können – unabhängig davon, ob sie noch in der Aufnahmeeinrichtung wohnen oder nicht. Ausdrücklich nicht profitieren sollen bereits abgelehnte Asylbewerber und Menschen, die im Verfahren nicht mitwirken, also ihre Identität verschleiern oder falsche Angaben über Fluchtgründe machen.

Eine Pflicht zur Arbeit soll es nicht geben – es bleibt bei der Erlaubnis. Finanziell soll der Plan die Staatskasse entlasten. Wenn ein Asylbewerber eigenes Geld verdient, wird dieses gemäß § 7 Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) auf die staatlichen Leistungen angerechnet. Wer genug verdient, soll also für seine Unterkunft und Verpflegung künftig selbst zahlen, statt Sachleistungen vom Staat zu beziehen.

Einfluss auf die Entscheidung über den Schutzstatus soll die Erwerbstätigkeit nicht haben, betonte eine Sprecherin des Innenministeriums. Das BAMF prüft die Fluchtgründe weiterhin völlig unabhängig davon, ob jemand arbeitet.

Koalitionspartner ist einverstanden, Grüne fürchten Täuschung

Die SPD unterstützt Dobrindts Pläne. "Arbeit ist ein entscheidender Faktor für eine gelingende Integration, insbesondere um die deutsche Sprache schnell zu lernen", sagte der erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Dirk Wiese, der Rheinischen Post. Außerdem brauche die deutsche Wirtschaft ja dringend Arbeitskräfte. Daher sei es zu begrüßen, "dass Minister Dobrindt jetzt hier den Koalitionsvertrag umsetzt", sagte der SPD-Politiker.

CDU, CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt, Hürden für Flüchtlinge bei der Beschäftigungsaufnahme abzubauen und Arbeitsverbote auf maximal drei Monate zu reduzieren. Davon ausgenommen sind allerdings bestimmte Gruppen wie etwa Menschen, für deren Asylverfahren ein anderer EU-Staat verantwortlich ist (sogenannte Dublin-Fälle), oder wenn jemand wiederholt gegen Mitwirkungspflichten verstößt.

Die Grünen warnten vor einem "Täuschungsmanöver". Entscheidend sei am Ende doch, ob tatsächlich alle Betroffenen arbeiten dürften - "oder ob erneut große Gruppen ausgeschlossen werden", sagte Innenpolitiker Marcel Emmerich der Rheinischen Post. Außerdem sei Dobrindt nicht konsequent in seiner Linie. Einerseits verspreche er einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt, andererseits würden Integrationskurse eingeschränkt, obwohl das Lernen der Sprache zentral für eine nachhaltige Integration sei.

Pro Asyl: Zugang zum Arbeitsmarkt braucht Sprachkurse

Anfang Februar hatte Dobrindt bekannt gegeben, den freiwilligen Zugang zu Integrationskursen auf Staatskosten einzuschränken. Nur noch Menschen mit bereits gesicherter Bleibeperspektive sollen die Kurse auf staatliche Kosten besuchen können.

Auch die Organisation Pro Asyl sieht die Kombination der Maßnahmen kritisch. Die Ankündigung von Dobrindt (CSU) könne "nur dann ein echter Fortschritt sein, wenn flächendeckend alle Arbeitsverbote aufgehoben werden und Betroffene einen ausreichenden Zugang zu Deutsch- und Integrationskursen bekommen", sagte der flüchtlingspolitische Sprecher der Organisation, Tareq Alaows. Andernfalls habe die geplante Verkürzung der Arbeitssperre auf drei Monate keine durchgreifende Veränderung zur Folge. Schließlich sei Sprache der wichtigste Schlüssel zur Arbeitsmarktintegration. "Wenn Dobrindt Arbeitsverbote aufhebt, aber zugleich Zugänge zu Sprachkursen abschafft, bleibt seine Initiative unglaubwürdig", fügte Alaows hinzu.

Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), hingegen hält die Reformen für konsistent. Er sagte der dpa: "Konsequenz zur schnelleren Arbeitsaufnahme ist aber auch, dass es gerade weniger Integrationskurse braucht, weil die Arbeit ja gerade früher aufgenommen werden kann." Daher sei es folgerichtig, die Ausgaben für Integrationskurse zu reduzieren.

xp/mk/dpa/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Grüne warnen vor Täuschungsmanöver: . In: Legal Tribune Online, 23.02.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59377 (abgerufen am: 07.03.2026 )

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