Gewohnt überspitzt und sarkastisch äußerte sich Jan Böhmermann in seiner Show ZDF Magazin Royale über den Ex-BSI-Chef Schönbohm. Einige dieser Aussagen wurden dem ZDF daraufhin gerichtlich untersagt. Jetzt hat der Sender Berufung eingelegt.
Das ZDF hat Berufung gegen das Urteil des Landgerichts (LG) München I in der Sache Schönbohm gegen Böhmermann eingelegt. Das hat der Sender gegenüber LTO bestätigt. Das LG München I hatte Böhmermanns Satiresendung ZDF Magazin Royale im vergangenen Dezember Aussagen über den ehemaligen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) untersagt (Urt. v. 19.12.2024, Az. 26 O 12612/23).
Arne Schönbohm hatte im September 2023 Klage gegen das ZDF eingereicht. Hintergrund war eine Sendung des ZDF Magazin Royale, in der Moderator Jan Böhmermann den ehemaligen BSI-Chef zum Thema machte. Unter anderem sagte er darin, Schönbohm sei eine Gefahr für die Cyber-Sicherheit in Deutschland und suggerierte eine Nähe Schönbohms zu Russland.
Die Sendung hatte weitreichende Konsequenzen für Schönbohm. Aufgrund des Vertrauensverlusts wurde er von Bundesinnenministerin Nancy Faeser aus dem Amt entlassen und versetzt.
ZDF: Bewusste Russland-Kontakte nie behauptet
Mit seiner Klage griff Schönbohm vor allem an, dass durch die Berichterstattung der Eindruck erweckt worden sei, er habe in bewusstem Kontakt mit Nachrichtendiensten aus Russland gestanden. Zudem forderte er eine Geldentschädigung in Höhe von 100.000 Euro vom ZDF.
Vor dem LG München I hatte er damit teilweise Erfolg, das Gericht untersagte die Mehrheit der angegriffenen Äußerungen. Zur Begründung führte es an, die Aussagen ließen sich dahingehend deuten, dass Schönbohm tatsächlich bewusste Kontakt zu Russland unterhalte. Diese Behauptung habe das ZDF aber nicht belegen können. Die geforderte Geldentschädigung sprach das LG Schönbohm jedoch nicht zu.
Das ZDF ist der Meinung, der Sender habe immer wieder darauf hingewiesen, dass weder direkt noch indirekt bewusste Kontakte behauptet wurden und auch nicht behauptet werden. Mit der Berufung wehrt sich der Sender gegen die Untersagung der Aussagen.
lmb/LTO-Redaktion
LG München I untersagte dem ZDF bestimmte Aussagen: . In: Legal Tribune Online, 21.01.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/56389 (abgerufen am: 12.02.2025 )
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