ArbG Würzburg zu Schmiergeldzahlungen: Ex-Manager müssen keinen Scha­den­er­satz an Schaef­fler zahlen

28.09.2016

 

Um Schaeffler Aufträge zu sichern, sollen Ex-Manager Schmiergeldzahlungen veranlasst haben, für die das Unternehmen eine Strafe zahlen musste. Ihr ehemaliger Arbeitgeber wollte deswegen Schadensersatz einklagen. Vor Gericht gab es allerdings eine Niederlage.

Das Arbeitsgericht (ArbG) Würzburg hat die Klage von Schaeffler gegen acht ehemalige Führungskräfte mit Urteil vom 28. September 2016 abgewiesen. Die Ansprüche von Schaeffler seien verjährt oder verwirkt, hieß es am Mittwoch vor der Kammer in Schweinfurt zur Begründung. 

Der fränkische Industriezulieferer aus Herzogenaurach hatte die Ex-Manager um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Jürgen Geißinger auf Schadenersatz verklagt, weil sie verbotene Schmiergeldzahlungen veranlasst hätten, für die das Unternehmen jetzt Strafe zahlen müsse. Das Verfahren hatte einen Streitwert von insgesamt 62,5 Millionen Euro.

Knapp 711.000 Euro sollen an Kontaktleute in der Türkei geflossen sein, um dem Wälzlagerspezialisten Aufträge zu sichern oder die Angebote der Konkurrenz auszuspähen. Ein Gespräch des Schaeffler-Compliance-Beauftragten mit Finanzvorstand Klaus Rosenfeld im Oktober 2011 sei als der Zeitpunkt zu werten, in dem das Unternehmen Kenntnis von diesen illegalen Zahlungen erhalten habe. Dennoch habe Schaeffler die Manager erst Anfang 2016, mehr als vier Jahre später, verklagt. Sämtliche Ansprüche des Unternehmens seien deshalb verjährt oder durch Untätigkeit verwirkt.

Trotz der Niederlage könnten einigen Managern strafrechtliche Konsequenzen drohen. Die Staatsanwaltschaft Würzburg führt ein Ermittlungsverfahren wegen der Schmiergeldzahlungen. Im Verfahren um Schadenersatz hatte Geißinger bestritten, von den Zahlungen gewusst zu haben. Dies sei nicht glaubwürdig. Schaeffler habe vielmehr "ein von Schmiergeldern und Bestechung geprägtes Geschäftsmodell in der Türkei" vor 2011 betrieben. "Niemand kann sich dadurch entlasten, dass er bewusst die Augen verschließt". Gegen das Urteil kann Schaeffler Berufung beim Landesarbeitsgericht Nürnberg einlegen.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Zitiervorschlag

ArbG Würzburg zu Schmiergeldzahlungen: Ex-Manager müssen keinen Schadenersatz an Schaeffler zahlen . In: Legal Tribune Online, 28.09.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20713/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen