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9215

ArbG Stuttgart folgt Antrag der IG Metall: Betriebsrat der Firma Kärcher aufgelöst

25.07.2013

Das ArbG Stuttgart hat mit am Mittwoch verkündetem Beschluss den Betriebsrat des (Haupt-) Betriebs der Kärcher GmbH & Co KG aufgelöst. Das Gericht sieht eine grobe Pflichtverletzung des Betriebsrats gegen das Betriebsverfassungsgesetz.

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Mit einem im Januar 2013 beim Arbeitsgericht (ArbG) Stuttgart eingereichten Antrag hatte die IG Metall die Auflösung des 17-köpfigen Betriebsrat des (Haupt-) Betriebs der Kärcher GmbH & Co KG in Winnenden, hilfsweise den Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Gremium begehrt. Das Gericht ist dem Hauptantrag nun gefolgt (Beschl. v. 24.07.2013, Az. 22 BV 13/13).

Der Betriebsrat habe seine gesetzlichen Pflichten aus dem Betriebsverfassungsgesetz grob verletzt. Dies ergebe sich daraus, dass er, auch auf den konkreten Antrag der IG Metall hin, weder im Jahr 2011 noch im Jahr 2012 dem Gesetz entsprechende Betriebs- oder Abteilungsversammlungen durchgeführt habe. Zudem habe der Betriebsrat seine aus § 2 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz folgende Pflicht, mit der Gewerkschaft zusammenzuwirken, verletzt.

Gegen den Beschluss ist das Rechtmittel der Beschwerde zum Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gegeben. Erst mit Rechtskraft des Beschlusses ist der Betriebsrat aufgelöst.

age/LTO-Redaktion

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ArbG Stuttgart folgt Antrag der IG Metall: . In: Legal Tribune Online, 25.07.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9215 (abgerufen am: 12.07.2026 )

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