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39309

ArbG Nürnberg zum Streit um Hitzepausen: Play­mobil-Her­s­teller muss Betriebs­räte behalten

18.12.2019

Ein Playmobil-Männchen

© pixarno - stock.adobe.com

Betriebsräte sollen im warmen Sommer 2018 eigenmächtig zu Pausen aufgerufen haben, der Playmobil-Hersteller Geobra wollte das nicht hinnehmen. Aus dem Gremium ausschließen könne der Arbeitgeber die Mitarbeiter aber nicht, so das ArbG.

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Im arbeitsrechtlichen Streit um Hitzepausen beim fränkischen Playmobil-Hersteller Geobra Brandstätter hat das Arbeitsgericht (ArbG) Nürnberg die Anträge des Arbeitgebers, acht Betriebsratsmitglieder auszuschließen, zurückgewiesen. Die Betriebsräte hätten mit ihrer Empfehlung an die Beschäftigten, in der Sommerhitze Pausen von jeweils zehn Minuten pro Stunde einzulegen, keine grobe Pflichtverletzung begangen, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Die Entscheidung ist am Mittwoch gefallen (Beschl. v. 18.12.2019, Az. 10 BV 76/18).

Der Playmobil-Hersteller hatte mehreren Betriebsräten vorgeworfen, im Sommer 2018 wegen der Hitze eigenmächtig zu Hitzepausen aufgerufen zu haben. Die Betriebsräte hätten damit die Arbeitnehmer zu eigenmächtigem Handeln aufgerufen. Wegen "grober Pflichtverletzung" sollten die Betriebsräte, die auch Mitglieder der Gewerkschaft IG Metall sind, aus der Arbeitnehmervertretung von Geobra ausgeschlossen werden.

Diese widersprachen dem Vorwurf, Mitarbeiter zu eigenmächtigem Handeln aufgerufen zu haben. Sie hätten lediglich auf bestehende Rechte hingewiesen. So sehen die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" Maßnahmen wie "Entwärmungsphasen" vor, wenn es im Arbeitsraum heißer als 35 Grad ist.

ArbG: Vertrauenslose Zusammenarbeit, aber keine grobe Pflichtverletzung

Auch das ArbG Nürnberg fand keine Gründe dafür, die einen Ausschluss der Betriebsräte hätten rechtfertigen können. Zwar hätten die Mitarbeiter mit dem Verweis auf die Hitzepausen die Grundsätze der vertrauensvollen Zusammenarbeit verletzt. Die hohen gesetzlichen Anforderungen an eine grobe Pflichtverletzung seien aber nicht gegeben.

Ein weiterer Geobra-Betriebsrat, ebenfalls IG-Metall-Mitglied, sollte auch ausgeschlossen werden, weil er in einer Sitzung im Sommer 2018 weitere Betriebsratsmitglieder, die der Gewerkschaft IG BCE angehören, als "Schwanzlutscher-Fraktion" bezeichnet haben soll. Der Betroffene stritt den Vorwurf ab. Eine Beweisaufnahme führte das ArbG dazu nicht durch, weil eine einmalige grobe Beleidigung einer größeren Gruppe keinen Betriebsratsausschluss rechtfertige.

Die IG Metall begrüßte die Entscheidung. "Arbeitgeber müssen auch für sie unbequeme Betriebsräte ihre Arbeit machen lassen", sagte IG-Metall-Bezirksleiter Johann Horn. Seit mehreren Jahren schon verzeichne die IG Metall systematische Behinderungen bei Geobra Brandstätter. So habe sie etwa gerichtlich durchsetzen müssen, dass die Gewerkschaft mit einer eigenen Liste zur Betriebsratswahl 2016 antreten konnte. Betriebsratsmitglieder und Beschäftigte beklagten Abmahnwellen. Geobra Brandstätter wollte zu der Gerichtsentscheidung auf dpa-Anfrage zunächst nicht Stellung nehmen.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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ArbG Nürnberg zum Streit um Hitzepausen: . In: Legal Tribune Online, 18.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39309 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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