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3081

ArbG Krefeld: 13.200 Euro Lohn-Nach­zah­lung für eine Leih­ar­bei­terin

20.04.2011

15 Jahre lang arbeitete eine 39-Jährige für eine Leiharbeitsfirma und wurde als ungelernte Kraft an die verschiedensten Firmen ausgeliehen. Ihre fest angestellten Kollegen hatten für die gleiche Arbeit bis zu einem Drittel mehr verdient als sie. Bis jetzt, denn nun sprach das ArbG Krefeld ihr in einem Urteil vom Dienstag die Differenz der letzten Jahre zu.

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Nach Ansicht der Krefelder Richter verstößt die ungleiche Bezahlung gegen das seit 2003 im Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz verankerte "Equal-Pay"-Gebot, also das Recht auf gleiche Bezahlung für vergleichbare Arbeit (Urt. v. 19.04.2011, Az. 4 Ca 3074/10).

Die Leiharbeiterin hatte bis Mai 2008 pro Stunde 6,66 Euro bekommen und erst danach einen Euro pro Stunde mehr. Die fest angestellte Belegschaft
der Firmen brachte es dagegen auf Stundenlöhne zwischen 8,50 und 10,34 Euro.

Die Zeitarbeitsfirma hatte die Forderungen als unbegründet zurückgewiesen. Der Hinweis der Firma, der Klägerin den mit den christlichen Gewerkschaften ausgehandelten Tariflohn der Branche gezahlt zu haben, ging ins Leere. Denn diesen Tarifvertrag hat das Bundesarbeitsgericht zwischenzeitlich als unzulässig gekippt.

Das Arbeitsgericht (ArbG) billigte der Frau eine Nachzahlung von 13.200 Euro rückwirkend für vier Jahre zu. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa/tko/LTO-Redaktion

 

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ArbG Krefeld: . In: Legal Tribune Online, 20.04.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3081 (abgerufen am: 16.06.2025 )

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