Druckversion
Donnerstag, 11.12.2025, 19:43 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/arbg-koeln-Az1Ca786316-imame-ditib-moscheegemeinde-entlassung-arbeitsverhaeltnis-weisungen
Fenster schließen
Artikel drucken
22611

Islam-Dachverband Ditib ist nicht der Arbeitgeber: Klage von Imamen gegen Ent­las­sung abge­wiesen

07.04.2017

Moschee in Schwetzingen

© neurobite - Fotolia.com

Weil sie den gescheiterten Militärputsch in der Türkei unterstützt haben sollen, verloren zwei Imame ihre Jobs. Eine Klage dagegen scheiterte. Der Islamverband Ditib sei nicht ihr Arbeitgeber.

Anzeige

Zwei Imame sind mit Klagen gegen ihre Entlassung aus Moscheegemeinden der Türkisch-Islamischen Union Ditib gescheitert. Zwischen den Religionsgelehrten und der Ditib - dem größten Islam-Dachverband in Deutschland - habe kein Arbeitsverhältnis bestanden, urteilte das Kölner Arbeitsgericht (ArbG) am Freitag. Zwar seien die Imame in Ditib-Moscheen in Baden-Württemberg tätig gewesen, jedoch seien sie Beamte des türkischen Staates (Urt. v. 07.04.2017, Az. 1 Ca 7863/16 und 1 Ca 7864/16).

Die beiden Religionsgelehrten waren durch einen Ministerialerlass der türkischen Republik vom 15. August 2016 von ihren Ämtern enthoben worden und sollten in die Türkei zurückkehren. Mit ihren Klagen machten sie den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses mit Ditib geltend. Schon zu Prozessbeginn machte das Gericht seine Zweifel an dem Vortrag der Imame deutlich.

Keine konkreten Arbeitsanweisungen seitens Ditib

Dementsprechend fiel auch das Urteil aus. Von einem Arbeitsverhältnis der Imame mit Ditib sei nicht auszugehen. Nach der Begründung des Gerichts haben die Religionsgelehrten nicht ausreichend dargestellt, dass Ditib ihnen gegenüber als Arbeitgeber aufgetreten sei und etwa Weisungen erteilt habe. Die zum Nachweis solcher Weisungen von den Klägern vorgelegten E-Mails seien zum Teil nicht von Ditib versandt worden bzw. überhaupt nicht an die Kläger gerichtet. Sie enthielten zudem keine konkreten Arbeitsanweisungen, sondern allgemeine Handlungsempfehlungen.

Da Ditib keine Arbeitsanweisungen erteilt habe, könne auch keine (unzulässige) Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Einziger "Schnittpunkt" zwischen den Imamen und der Moscheegemeinde sei der Umstand, dass Ditib Eigentümer der Moscheen ist, in denen die Imame ihre Tätigkeiten als Religionsgelehrte verrichtet und in der sie während dieser Zeit gewohnt haben. Dies allein vermag aber kein Arbeitsverhältnis zu begründen.

Der Anwalt der Kläger sagte nach der Entscheidung, seine Mandanten hätten Asyl in Deutschland beantragt, weil sie Angst vor einer Festnahme in der Türkei hätten. Die beiden Religionsgelehrten wurden den Angaben zufolge ohne Begründung zurückgerufen. Andere Imame seien nach ihrer Rückkehr noch am Flughafen in der Türkei festgenommen worden. Weitere Details nannte der Anwalt nicht. Der Kölner Prozess gilt als der bundesweit erste dieser Art.

Mit Materialien von dpa

mgö/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Islam-Dachverband Ditib ist nicht der Arbeitgeber: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22611 (abgerufen am: 11.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • Islam
    • Kündigung
    • Religion
    • Religionsgemeinschaften
    • Türkei
  • Gerichte
    • Arbeitsgericht Köln
Richterrobe 02.12.2025
Kopftuch

VG Darmstadt bestätigt Verbot:

Mus­limin wegen Kopf­tuch vom Rich­teramt aus­ge­sch­lossen

Bewerberinnen auf Richterstellen dürfen abgelehnt werden, wenn sie ihr Kopftuch für Gerichtsverhandlungen nicht ablegen wollen, das bestätigt das VG Darmstadt. Der Fall könnte noch weitergehen. Die Rechtsfrage ist höchstrichterlich umstritten.

Artikel lesen
Ein Hochregal im Logistik-Center 21.11.2025
Kündigung

"Du hast die Mutter der Schicht gefickt":

Kün­di­gung wegen vul­gärer Kritik an Schicht­lei­tung unwirksam

Ungewöhnlicher Fall vor dem LAG Düsseldorf: Wie ist eine türkische Redewendung im Deutschen zu verstehen? Danach bemisst sich in diesem Fall nämlich, ob die Kündigung eines Lagerarbeiters gerechtfertigt war. Spoiler: War sie nicht.

Artikel lesen
Ein Mann steht alleine vor einem grauen Hintergrund und greift sich mit schmerzverzerrtem Gesicht an den Kopf. 21.11.2025
Arbeitsunfähigkeit

LAG Düsseldorf zum Beweiswert des "gelben Scheins":

Mann bekommt vollen Lohn – trotz Krank­sch­rei­bung nach Kün­di­gung

Ein "gelber Schein" nach der Kündigung, der passgenau bis zum Beginn des Resturlaubs reicht? Dessen Beweiswert darf der Arbeitgeber anzweifeln. So auch in einem Verfahren vor dem LAG Düsseldorf – doch dann kam die Beweisaufnahme.

Artikel lesen
Junge Männer bei der Ausbildung 19.11.2025
Individual-Arbeitsrecht

LAG zu fristloser Kündigung in der Ausbildung:

Lösungs­mittel in der Trink­fla­sche ein Scherz unter Azubis?

Ein Auszubildender kippte Lösungsmittel in die Trinkflasche eines Kollegen, ein dritter trank daraus. Alles ist noch mal gut gegangen, doch die fristlose Kündigung gab es trotzdem. Über die hatte jetzt das LAG Düsseldorf zu befinden.

Artikel lesen
Eine Schülerin erhält eine Prüfungsarbeit zurück. 17.11.2025
Religion

VG Düsseldorf zu konfessionsloser Schülerin:

Kein belie­biger Wechsel zwi­schen Phi­lo­so­phie und Reli­gion

Eine Schülerin kann nicht beliebig zwischen den Fächern Religion und Philosophie und dann noch zwischen evangelisch und katholisch hin- und herwechseln. Zumal es hier augenscheinlich mehr um Lehrer- als um Fachwechsel ging.

Artikel lesen
Fahnen von Verdi vor einem Bürogebäude 13.11.2025
Kirche

Arbeitsgericht Erfurt zum Sonderrecht "Dritter Weg":

Kirche darf Streik im Kli­nikum Weimar unter­sagen

Wieder einmal kämpfen Kirche und Diakonie um ihre Sonderrechte. In Thüringen waren sie erfolgreich: Die Gewerkschaft Verdi dürfe in einer Weimarer Klinik keinen Arbeitskampf organisieren, entschied das ArbG Erfurt. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Ber­lin

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Dres­den

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg , Ham­burg

Logo von Otto Dotting
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (m/w/d) für Ar­beits­recht

Otto Dotting , Kas­sel

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle

Logo von Noerr
Wis­sen­schaft­li­che/r Mit­ar­bei­ter/in Em­p­loy­ment & Pen­si­ons (w/m/d)

Noerr , Düs­sel­dorf

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Highlights aus dem Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht

11.12.2025

Praktische Auskünfte, Verzeichnisse und Ansprüche der Erben – Grenzlinienfestlegung durch den BGH

11.12.2025

Korrekturen nach dem Erbfall

11.12.2025

Aktuelle Rechtsprechung im Erbrecht

11.12.2025

Online-Training: Strategisch statt laut

11.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH