ArbG Köln weist Kündigungsschutzklagen ab: Das gericht­liche Ende der "Lin­den­straße"

23.09.2019

Im März 2020 sollen die letzten Folgen der "Lindenstraße" laufen. Damit enden auch die Arbeitsverträge einiger Mitarbeiter, weil sie von der Produktionsfirma gekündigt wurden. Das ArbG Köln hat dies nun bestätigt.

Die "Lindenstraße" läuft zwar noch bis Anfang nächsten Jahres im Fernsehen, bereits jetzt hat deren Ende aber das Arbeitsgericht (ArbG) Köln beschäftigt. Mehrere Mitarbeiter des Filmteams der ARD-Serie haben gegen ihre Kündigung geklagt – und den Rechtsstreit verloren, wie das Gericht am Freitag mitteilte (Urt. v. 14.08.2019 und 18.09.2019, Az. u.a. 2 Ca 2698/19).

Die Geißendörfer Film- und Fernsehproduktion KG hat den Mitarbeitern bereits gekündigt. Dort waren sie – zum Teil seit mehr als 20 Jahren – jeweils befristet für mehrere Folgen beschäftigt. Insgesamt elf Mitarbeiter haben gegen ihre Kündigung geklagt.

Dabei haben sie argumentiert, dass ihre Kündigung unwirksam sei, weil die Arbeitgeberin ihrer Kenntnis nach im kommenden Jahr eine andere Serie produzieren werde. Außerdem seien ihre befristeten Arbeitsverhältnisse unwirksam.

ArbG: Auf neue Serie kommt es nicht an

Über die ersten vier Klagen hat das ArbG Köln nun entschieden. Alle hatten keinen Erfolg und wurden abgewiesen. Das Gericht hielt die Kündigungen aus betrieblichen Gründen für berechtigt. Die Frage der wirksamen Befristungen hat es hingegen offengelassen.

Da die Produktion der "Lindenstraße" eingestellt werde, könnten die Mitarbeiter von der Produktionsfirma nicht mehr beschäftigt werden, heißt es in der gerichtlichen Mitteilung. Dabei komme es nicht darauf an, ob die Arbeitgeberin in Zukunft eine neue Serie produziere.

Denn zum einen seien die Arbeitsverträge auf die Produktion der "Lindenstraße" bezogen. Zum anderen seien zum Zeitpunkt der Kündigung aber auch keine konkreten freien Arbeitsplätze absehbar gewesen, so das ArbG Köln. Gegen die Urteile kann Berufung beim Landesarbeitsgericht (LAG) Köln eingelegt werden.

mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

ArbG Köln weist Kündigungsschutzklagen ab: . In: Legal Tribune Online, 23.09.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37767 (abgerufen am: 13.11.2024 )

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