Toilettenfrau erstreitet Trinkgeld: Einigung vor dem ArbG Gelsenkirchen

25.09.2014

Der Streit um Trinkgelder von Toilettenbesuchern im Oberhausener Einkaufszentrum ist beendet. Am Donnerstag einigte sich die klagende Frau mit ihrem Arbeitgeber. Sie wird mit 1.000 Euro an den Einnahmen aus dem Sammelteller beteiligt.

Die Klage der Frau, die im Centro Oberhausen arbeitet, bezog sich auf einen Zeitraum von zwei Monaten. Für diese wird sie nun mit 1.000 Euro an den Trinkgeldeinnahmen beteiligt. Das ist das Ergebnis eines Vergleichs, den die Frau mit ihrem Arbeitgeber am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Gelsenkirchen schloss. Insgesamt sollen in den zwei Monaten im Centro Oberhausen 30.000 Euro zusammengekommen sein; daran waren knapp zwei Dutzend Angestellte beteiligt.

Die Frau, die nicht mit Reinigungsarbeiten beauftragt ist, klagte, weil sie an den Einnahmen, die die Toilettenbesucher in den Sammelteller werfen, bislang nicht beteiligt wurde. Ihre Forderung begründete sie damit, dass die Besucher das Geld als Trinkgeld gäben. Die Firma ist der Auffassung, dass es sich um ein "freiwilliges Nutzungsentgelt" handele. Damit stehe das Geld allein dem Arbeitgeber zu. Der Stundenlohn der Klägerin beträgt 5,20 Euro brutto.

Bereits im Januar hatte sie einen ersten Erfolg vor dem ArbG verzeichnen können. Damals urteilte das Gericht, dass die Frau gegenüber ihrem Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch über die Höhe der Trinkgelder habe.

una/dpa/LTO-Redaktion

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Toilettenfrau erstreitet Trinkgeld: Einigung vor dem ArbG Gelsenkirchen . In: Legal Tribune Online, 25.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13315/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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