Obwohl die Deutsche Bahn ein neues Angebot im Tarifstreit vorgelegt hat, hat die GDL einen weiteren Lokführerstreik gestartet. Die Bahn sieht darin einen Rechtsverstoß und zieht vor das Arbeitsgericht.
Die Deutsche Bahn geht juristisch gegen den Streik der Lokführergewerkschaft GDL vor. Der Konzern hat vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt am Main einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Arbeitskampf eingelegt, wie das Unternehmen am Donnerstag mitteilte. "Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall", sagte Bahn-Personalvorstand Martin Seiler dazu.
Die GDL hatte in der Nacht trotz eines neuen Tarifangebotes der Bahn mit ihrem fünftägigen Streik im Personenverkehr begonnen. Dem Konzern zufolge gilt ein Ersatzfahrplan, mit dem etwa 25 Prozent der Fernzüge fahren sollen. Für den Regionalverkehr besteht demnach das Ziel, 40 Prozent des regulären Angebotes zu fahren. GDL-Chef Claus Weselsky wies die neue Offerte zurück. "Der Streik geht weiter."
Seiler erklärte: "Wir haben jetzt das dritte verbesserte Angebot vorgelegt - ohne dass die GDL ernsthaft mit uns in Verhandlungen eingetreten wäre." Auch den Vorschlag, mit Hilfe eines Schlichters oder Moderators nach einer Lösung zu suchen, habe die Gewerkschaft abgelehnt. Im Interesse der Reisenden und Mitarbeitenden habe der Konzern nun handeln müssen und werde die Streiks deshalb rechtlich überprüfen lassen.
Das Vorgehen weckt Erinnerungen an den November 2014, als die GDL in zwei Instanzen der Arbeitsgerichte in Frankfurt siegte und die Gewerkschaft dann überraschend den Streik abbrach. Die Bahn hatte vor sieben Jahren vergeblich argumentiert, dass der Streik unverhältnismäßig hohen Schaden angerichtet habe.
Weselsky: "Existenzvernichtung der GDL"
An großen Bahnhöfen wie München oder Hannover war die Lage am Donnerstagmorgen zunächst ruhig, weil sich offensichtlich viele Fahrgäste über den Ausstand informiert hatten. "Die Streikbeteiligung ist gut, denn der Frust ist gewaltig", sagte ein GDL-Sprecher in Bayern. Die Bahn empfiehlt, Reisen zu verschieben. Alle gebuchten Fernverkehrstickets für die Zeit des Streiks sollen ihre Gültigkeit behalten. Bei Sparangeboten wird die Zugbindung aufgehoben.
Der Ausstand ist im aktuellen Tarifstreit der dritte und soll bis zum frühen Dienstagmorgen dauern. Im Güterverkehr lief die Streikwelle bereits am Mittwoch an. Kurz danach legte die Bahn ein neues Angebot vor. Es enthält eine Corona-Prämie von bis zu 600 Euro und sieht eine Laufzeit des Tarifvertrags von 36 Monaten vor. Bislang hatte der Konzern eine Laufzeit von 40 Monaten angeboten und die Höhe der Prämie nicht beziffert.
Eine Corona-Prämie von 600 Euro gehört zu den wichtigsten Forderungen der Gewerkschaft. Bei der Laufzeit will die GDL indes nicht über 28 Monate hinausgehen. Außerdem soll die erste Tarifstufe von 1,7 Prozent bereits für das laufende Jahr ausgezahlt werden. Weselsky beklagte im ARD-Morgenmagazin, die neue Offerte sei auch inhaltlich "nicht annehmbar". So enthalte sie für dieses Jahr eine Nullrunde.
Nach Weselskys Darstellung verlangt die Bahn, den Geltungsbereich auf den derzeitigen Tarifvertrag zu beschränken. Damit droht nach seiner Ansicht eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse. "Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL", sagte Weselsky.
dpa/pdi/LTO-Redaktion
Eilantrag am ArbG Frankfurt am Main: . In: Legal Tribune Online, 02.09.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/45899 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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