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20054

ArbG Frankfurt zu Kündigung wegen politischer Inkorrektheit: "Neger­kuss" bes­tellt – fristlos ent­lassen

20.07.2016

Schokoküsse

© michilist - Fotolia.com

Zehn Jahre im Betrieb, nie gab es Beschwerden über ihn. Bis er in der Kantine einen "Negerkuss" bestellte – bei einer Frau aus Kamerun. Die daraufhin ausgesprochene fristlose Kündigung war unverhältnismäßig, entschied das ArbG Frankfurt.

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Weil er in der Kantine einen "Negerkuss" bei einer aus Kamerun stammenden Frau bestellte,  hat das Reiseunternehmen Thomas Cook einen langjährigen Mitarbeiter fristlos entlassen. Zu Unrecht, wie das Arbeitsgericht (ArbG) Frankfurt nach Mitteilung vom Dienstag entschied (Urt. v. 13.07.2016, Az. 15 Ca 1744/16). Das Vorgehen des Arbeitgebers sei unverhältnismäßig. Über den Fall hatte zuvor die Bild-Zeitung berichtet. Der Zuckerschaum mit Waffel und Schokoüberzug wird heute als Schokokuss bezeichnet.

Da der Mann aus dem mittleren Management mehr als zehn Jahre ohne Beanstandungen gearbeitet habe, sei ohne vorherige Abmahnung weder eine außerordentliche fristlose noch eine ordentliche Kündigung gerechtfertigt, befand das Arbeitsgericht. Ein Thomas-Cook-Sprecher sagte, man werde vor weiteren Schritten die schriftliche Urteilsbegründung abwarten. Es habe sich aber um keinen einmaligen Vorfall gehandelt, sondern um eine fortgesetzte Provokation gegen die betroffene Person über einen längeren Zeitraum. Als multikulturelles Unternehmen setze sich Thomas Cook gegen jede Form der Diskriminierung ein.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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ArbG Frankfurt zu Kündigung wegen politischer Inkorrektheit: . In: Legal Tribune Online, 20.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20054 (abgerufen am: 11.12.2025 )

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