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4130

ArbG Düsseldorf: "Ab zum Arzt und dann Koffer packen"

26.08.2011

Ihr Mitteilungsdrang im sozialen Netzwerk Facebook hat eine angehende Friseurin aus Düsseldorf ihren Ausbildungsplatz gekostet. Nach Angaben ihres Chefs hatte sich die junge Frau krankgemeldet und war nach Mallorca geflogen. Auf Facebook habe sie gepostet: "Ab zum Arzt und dann Koffer packen." Der erboste Ausbilder kündigte ihr daraufhin fristlos.

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Das ArbG Düsseldorf empfahl gestern in einem Gütetermin einen Vergleich. Der Rauswurf soll in eine fristgerechte Kündigung durch die Auszubildende
umgewandelt werden, die junge Frau noch 150 Euro ausgezahlt bekommen. (Az. 7 Ca 2591/11)

Die Auszubildende berief sich auf eine Empfehlung ihres Arztes. Der Aufenthalt auf der Ferieninsel sei positiv für den Heilungsverlauf gewesen. Bis Freitag kommender Woche haben beide Seiten Bedenkzeit, ob sie den Vergleich gelten lassen wollen.

dpa/ssc/LTO-Redaktion

 

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ArbG Düsseldorf: . In: Legal Tribune Online, 26.08.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4130 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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