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26379

Nach Verurteilung in den USA: Ex-VW-Manager Sch­midt klagt gegen Kün­di­gung

09.01.2018

Volkswagen-Logo

High Contrast, Wikimedia Commons, CC BY 3.0 de; Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Nachdem er in den USA wegen seiner Rolle in der Abgas-Affäre zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war, kündigte VW seinem früheren Manager Oliver Schmidt fristlos. Dagegen klagt er nun vor dem Arbeitsgericht Braunschweig.

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Der in den USA verurteilte frühere VW-Manager Oliver Schmidt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht (ArbG) Braunschweig gegen seine fristlose Kündigung. "Die Klage liegt beim Arbeitsgericht Braunschweig vor", sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Nach Angaben der Sprecherin hatte Volkswagen Schmidt am 19. Dezember, zwei Wochen nach der Verurteilung durch ein US-Gericht, fristlos gekündigt.

Der 49-jährige Schmidt hält die Kündigung nach Angaben seines Anwalts für rechtswidrig, weil er sich an Weisungen des Unternehmens gehalten habe. "Dass er nun die fristlose Kündigung erhalten hat, offenbar, weil er die ihm erteilten Weisungen befolgt hat, ruft in Herrn Schmidt nicht nur das Gefühl hervor, ungerecht behandelt zu werden, es ist arbeitsrechtlich auch höchst zweifelhaft", so Schmidts Rechtsbeistand.

Ein Termin für die Güteverhandlung stehe noch nicht fest. Ein Unternehmenssprecher wollte den Fall nicht kommentieren.

Schmidt war Anfang Dezember wegen seiner Rolle im Abgas-Skandal zur höchstmöglichen Strafe von sieben Jahren Gefängnis und 400.000 Dollar (338.000 Euro) verurteilt worden. Er hatte sich nach einem Deal mit der US-Staatsanwaltschaft im August für schuldig bekannt.

Er ist nach dem früheren VW-Ingenieur James Liang der zweite langjährige VW-Mitarbeiter, der aufgrund der Abgas-Affäre in den USA zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Im September 2015 hatte Volkswagen nach Vorwürfen der US-Umweltbehörden und Recherchen von Wissenschaftlern eingeräumt, mit einer speziellen Software in großem Stil Abgastests manipuliert zu haben.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Nach Verurteilung in den USA: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26379 (abgerufen am: 23.01.2026 )

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