ArbG Bochum zu Praktikantin bei Rewe: 17.000 Euro nachträgliches Gehalt

27.03.2014

Über acht Monate arbeitete eine junge Frau unentgeltlich in einem Bochumer Rewe-Markt. Offiziell wurde sie als Praktikantin beschäftigt, ihre Aufgaben entsprachen allerdings denen einer üblichen Hilfskraft, wie das ArbG feststellte. Und so gibt es jetzt nachträglich Gehalt.

Ein Rewe-Markt in Bochum muss einer jungen Frau nachträglich den Lohn für über 1.700 Arbeitsstunden zahlen. Das geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts (ArbG) Bochum hervor (Urt. v. 25.03.2014, Az. 2 Ca 1482/13).

Über acht Monate hinweg absolvierte die Klägerin mehrere aufeinanderfolgende Praktika in dem Lebensmittelladen, die nicht vergütet wurden. Insgeheim hatte die Frau auf einen Ausbildungsplatz gehofft, hieß es von Seiten des Gerichts. Da sich ihre Tätigkeit nicht von der einer bezahlten Angestellten unterschied - unter anderem räumte sie Regale ein und bediente die Kasse - seien die Praktikumsvereinbarungen sittenwidrig, so das Gericht. Sinn und Zweck eines Praktikums sei das Kennenlernen und Erlenen einer Tätigkeit, im Vordergrund stünde der Ausbildungszweck. Daran habe es hier aber durchweg gefehlt.

Daher sei die geleistete Arbeit zu vergüten, befand das Gericht. Hier kam der jungen Frau zugute, dass sie sämtliche Arbeitsstunden genauestens dokumentiert hatte. Insgesamt habe sie 1.728 Stunden im Rewe-Markt gearbeitet, trug sie vor. Das konnte ihr Arbeitgeber nicht widerlegen. Für jede Stunde muss Rewe nun zehn Euro zahlen.

una/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

ArbG Bochum zu Praktikantin bei Rewe: . In: Legal Tribune Online, 27.03.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11473 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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