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ArbG Berlin zu umstrittenem Pädagogen: "Volks­lehrer" durfte außer­or­dent­lich gekün­digt werden

16.01.2019

Der Grundschullehrer Nikolai N. sitzt in einem Saal des Arbeitsgerichtes.

picture alliance/Paul Zinken/dpa

Aus seinem Youtube-Kanal verbreitet er rechte Verschwörungstheorien und relativiert den Holocaust. Das Land Berlin hat dem 38-Jähigen Grundschullehrer deswegen zu Recht außerordentlich gekündigt, entschied das ArbG.

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Das Land Berlin muss nach einem Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Berlin keinen Lehrer beschäftigen, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft und dort Straftäter zu Wort kommen lässt. Das Gericht wies die Kündigungsschutzklage des 38-jährigen Grundschullehrers gegen die außerordentliche Kündigung vom Mai 2018 am Mittwoch ab. Dieser sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet (Urt. v. 16.01.2019, Az. 60 Ca 7170/18). 

Die außerordentliche Kündigung sei gerechtfertigt, weil dem Pädagogen, der sich auf seinem Youtube-Kanal "Volkslehrer" nennt, die persönliche Eignung für die Tätigkeit als Lehrer im öffentlichen Dienst fehle, so das ArbG. Der Mann hatte die Bildungsverwaltung auf Weiterbeschäftigung verklagt und eine politisch motivierte Entlassung gesehen. Möglicherweise geht der Rechtsstreit weiter, der 38-Jährige denkt nach eigenen Worten über eine Berufung nach.

Dem Lehrer war vorgeworfen worden, in Teilen seiner etwa 300 Videos volksverhetzende Aussagen zu verbreiten und den sogenannten Reichsbürgern nahezustehen. Die Gruppierung erkennt die Bundesrepublik sowie deren Behörden und Gesetze nicht an. Sie wird bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet.

Lehrer verunglimpft den Rechtsstaat

Richter Arne Boyer fand in seiner Urteilsbegründung sehr deutliche Worte. Der Lehrer habe seine Videos im Internet gezielt als Propagandamittel genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen, zu verunglimpfen und verächtlich zu machen. Es seien auch wegen Volksverhetzung verurteilte Straftäter zu Wort gekommen, zudem sei über die Zahl von Holocaust-Opfern spekuliert worden. Das sei für einen Beschäftigten des öffentlichen Dienstes unangemessen und nicht tolerabel - auch wenn es kein Fehlverhalten im Unterricht gab. Der Lehrer wolle zudem seinen Youtube-Kanal nicht einstellen. 

Der Staat müsse sich gegen diejenigen wehren, die sich mit einem anderen Deutschland identifizierten, betonte Boyer. Die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik stehe unter Druck, so der Richter. "Dem müssen wir entschlossen entgegentreten."

Der Anwalt des Lehrers betonte, die Videos seien von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sein Mandant halte sich an das Grundgesetz, sei als Lehrer bei Schülern und Eltern beliebt gewesen. "Mein Mandant ist kein Verschwörungstheoretiker." Vielmehr habe Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) eine Medienkampagne gegen den Lehrer angeschoben. "Ich bin doch kein Reichsbürger, wenn ich die Wahrheit sage", sagte der Anwalt für den Lehrer, der seit 2009 beim Land angestellt war und an einer Grundschule in Wedding Musik und Sport unterrichtete.

Auch Schüler sahen Videos

Laut Bildungsverwaltung wurden Videos von Schülern in der Freizeit angesehen und kommentiert - was eben doch in den Unterricht hineinwirke. Auch angestellte Lehrer - nicht nur Beamte - seien zur Loyalität verpflichtet. Einen vom Gericht zunächst vorgeschlagenen Vergleich mit einer Abfindung hatte die Bildungsverwaltung abgelehnt.

Der Andrang von Unterstützern des Lehrers war am Mittwoch nicht mehr so groß wie bei der ersten Verhandlung im Juni des Vorjahres. Damals hatten sich zahlreiche Unterstützer des Lehrers vor dem Gerichtsgebäude zusammengefunden. Dennoch gab es Einlass- und Taschenkontrollen, Polizisten waren vor dem Gerichtssaal.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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ArbG Berlin zu umstrittenem Pädagogen: . In: Legal Tribune Online, 16.01.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/33259 (abgerufen am: 18.06.2026 )

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