Im Dauerstreit um Entschädigung für die indonesische Hausangestellte eines Diplomaten in Berlin haben sich beide Seiten auf einen Vergleich geeinigt. Demnach soll der frühere Attaché aus Saudi-Arabien der Frau 35.000 Euro zahlen, teilte das ArbG in der Hauptstadt am Dienstag mit.
Der Rechtsstreit sei erledigt, wenn das Geld bis zum 22. April bezahlt werde, sagte Richter Ulrich Kirsch (Az. 36 Ca 3627/11). Beide Seiten können den Vergleich aber noch widerrufen.
Die heute 33-jährige Asiatin hatte ursprünglich 70.000 Euro verlangt. Sie ist inzwischen in ihre Heimat zurückgekehrt und kam auch nicht selbst zu der Verhandlung. Die Frau habe sich nach 19 Monaten "Sklaverei" ein neues Leben aufgebaut und möchte sich nicht ihrer Vergangenheit erinnern, begründete ihr Anwalt Klaus Bertelsmann das Einverständnis mit der deutlich geringeren Summe.
Der Streit war bereits bis zum Bundesarbeitsgericht (BAG) gegangen. Die Vorinstanzen hatten die Entschädigungsklage der Frau wegen der Immunität des Diplomaten abgelehnt. Erst nachdem dieser ausgereist war und seine Immunität verloren hatte, wurde ein neuer Prozess am Arbeitsgericht (ArbG) Berlin möglich.
Vorwurf: Misshandlungen und 20 Stunden Arbeit täglich
Die Hausangestellte wurde nach eigenen früheren Angaben von der Familie des Diplomaten systematisch misshandelt, erniedrigt und auch eingesperrt. Zwischen April 2009 und Oktober 2010 habe sie bis zu 20 Stunden täglich ohne Lohn arbeiten müssen.
Die Frau konnte mit fremder Hilfe fliehen. Sie wurde in Berlin von der Beratungsstelle für Südostasiatische Frauen Ban Ying beraten. Projektkoordinatorin Paula Riedemann sprach am Rande des Prozesses von einem der "extremsten Fälle moderner Sklaverei".
Der Attaché hatte die Vorwürfe stets bestritten. Er habe dem Vergleich aber zugestimmt, "um ein langes Verfahren mit großem Aufwand zu vermeiden", erklärte sein Anwalt Dietrich von Berg. Da der einstige Diplomat die Summe wohl nicht aufbringen werde, ging der Anwalt davon aus, dass das Königreich Saudi-Arabien die Zahlung übernehmen werde, "damit das Ansehen des Landes in Deutschland nicht geschädigt" werde.
dpa/tko/LTO-Redaktion
ArbG Berlin zur Ausbeutung einer Hausangestellten: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8364 (abgerufen am: 08.12.2024 )
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