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Studie: Wenig Transparenz bei Datenschutz in Apps: Heimlich neugierig

16.09.2014

Die Datenschutzerklärungen, die Apps auf dem Smartphone anzeigen, lesen viele Nutzer zwar ohnehin nicht. Es würde ihnen aber auch wenig nutzen: Wie eine internationale Studie ermittelt hat, sind die Erklärungen in der großen Mehrheit der Fälle unverständlich, unvollständig oder schlicht falsch. In Bayern will man dagegen nun mit Bußgeldern vorgehen.

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85 Prozent der mobilen Applikationen (Apps) klären Nutzer nicht ausreichend darüber auf, welche Informationen aus dem Handy sie auslesen und verwenden. Diese Zahl geht aus der Studie "International Sweep Day 2014" des Global Privacy Enforcement Network (GPEN), einem Zusammenschluss internationaler Datenschutzbehörden, hervor.

In die Studie gingen die Untersuchungsergebnisse von insgesamt 26 Datenschutzbehörden aus unterschiedlichen Ländern ein. Für Deutschland hat sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) beteiligt und im Mai dieses Jahres 60 nach dem Zufallsprinzip ausgewählte Apps bayerischer und internationaler Anbieter überprüft; weltweit wurden über 1.200 Apps unter die Lupe genommen.

Die bayerischen Prüfer stellten bei einem Großteil insbesondere der Apps aus dem Freistaat erhebliche Mängel der Transparenz bezüglich des Umgangs mit Daten fest. Thomas Kranig, Präsident des BayLDA, konkretisiert die Verstöße: "Die notwendigen Informationen fehlen entweder gänzlich, sind nicht vollständig, falsch oder missverständlich oder aber sie stehen an einer Stelle, an der man sie nicht vermutet hätte."

In Bayern sollen Bußgelder verhängt werden

Die Betreiber mit Geschäftssitz in Bayern verstießen damit gegen die Vorschriften der §§ 13 und 15 des Telemediengesetzes (TMG), so Kranig. Das Gesetz verpflichtet Anbieter darin zu einer transparenten und ausreichenden Aufklärung über die Datennutzung vor der ersten Inbetriebnahme des Programms. Bei Verstößen kann gemäß § 16 TMG ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.

"Für uns folgt hieraus, dass eine Ahndung von Verstößen notwendig ist", äußerte Kranig im Mai zum Ergebnis der Prüfung. Inzwischen hat die bayerische Datenschutzaufsicht Anhörungsbögen an die einzelnen Betreiber versendet und auch schon erste Stellungnahmen der App-Anbieter erhalten. Nun will sie entscheiden, gegen wen und in welcher Höhe sie tatsächlich Bußgelder verhängen wird.

Entwickler und Anbieter von Apps, die sich nicht an die Regelungen des TMG halten, müssen also bereits jetzt - zumindest in Bayern - mit Konsequenzen rechnen. Um Gesetzesverstöße und in der Konsequenz Bußgeldbescheide zu vermeiden, hat die Datenschutzaufsicht auf ihrer Seite eine Orientierungshilfe für App-Anbieter und App-Entwickler veröffentlicht, welche die aktuelle Gesetzeslage auch für Nicht-Juristen zusammenfasst.

ahe/Redaktion

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Studie: Wenig Transparenz bei Datenschutz in Apps: . In: Legal Tribune Online, 16.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13198 (abgerufen am: 09.11.2025 )

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