OLG Düsseldorf zum Kampf der Tablet-Giganten: Samsungs "Galaxy Tab 7.7" darf nicht mehr vertrieben werden

24.07.2012

In zwei Eilverfahren der Firma Apple Inc., zum einen gegen die Samsung Electronics GmbH, Schwalbach, um das "Galaxy Tab 10.1 N" und zum anderen gegen die Samsung Electronics Co. Ltd., Südkorea, um das "Galaxy Tab 7.7" hat der 20. Zivilsenat des OLG am Dienstag den Vertrieb des "Galaxy Tab 7.7" in der Europäischen Union (außer Deutschland) verboten, den Vertrieb des "Galaxy Tab 10.1. N" aber erlaubt.

Das Oberlandesgericht (OLG) bestätigte hinsichtlich des "Galaxy Tab 10.1" die landgerichtliche Entscheidung, wonach das gegenüber dem "Galaxy 10.1" veränderte Gerät das Apple-"iPad" weder unerlaubt nachahme noch das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze (Beschl. v. 24.07.2012, Az. I-20 U 35/12).

Hinsichtlich des "Galaxy Tab 7.7" ging der Senat davon aus, dass Samsung das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster verletze und hat daher auch der koreanischen Muttergesellschaft einen Vertrieb des "Galaxy Tab 7.7" in der europäischen Union (außer Deutschland) verboten. Das Landgericht (LG) Düsseldorf hatte der deutschen Tochter zuvor einen entsprechenden Vertrieb des Tablets untersagt. Das LG hatte allerdings in Bezug auf die koreanische Muttergesellschaft ein europaweites Verbot abgelehnt, weil - was für eine zulässige Klage ist Deutschland erforderlich ist - die rechtlich selbständige deutsche Tochter keine Niederlassung im Sinne der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung sei.

Der 20. Zivilsenat des OLG ging hingegen davon aus, dass die deutsche Samsung-Tochter als Niederlassung einzustufen sei. Die Samsung-Tochter erwecke jedenfalls den Anschein, unter anderem auf ihrer Internetseite und in den Garantiebedingungen, dass diese für ihre Mutter handele. Das "Galaxy Tab 7.7" ahme insbesondere mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten – anders als das "Galaxy 10.1" - das Apple-Gemeinschaftsgeschmacksmuster in unzulässiger Weise nach (Beschl. v. 24.07.2012, Az. I-20 W 141/11).

Beiden Eilentscheidungen sind rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OLG Düsseldorf zum Kampf der Tablet-Giganten: . In: Legal Tribune Online, 24.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6688 (abgerufen am: 03.11.2024 )

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