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BMJV-Pläne wohl gescheitert: Doch keine Fort­bil­dungspf­licht für Anwälte

14.02.2017

Fortbildung ohne Anwesenheitspflicht

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Die Fortbildungspflicht für Anwälte wird es nicht geben. Ein Kompromissvorschlag der SPD scheiterte laut FAZ am Widerstand der Union.

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Update 15.02., 12:23 h: Es trifft nicht zu, dass der Bundestag am Donnerstag einen Beschluss fassen wird, der die Fortbildungspflicht für Anwälte nicht enthält. Vielmehr ist die zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe zum mittlerweile vierten Mal von der Tagesordnung des Bundestags gestrichen worden. Auch im Rechtsausschuss wird das Thema daher am heutigen Mittwoch nicht beraten werden (pl/LTO-Redaktion). 

Fassung vom 14.02.2017, 18:34 h

Anwälte müssen sich auch künftig nicht fortbilden. Eine vom Bundesjustizministerium (BMJV) vorgeschlagene Pflicht zum Besuch von Seminaren auch nach dem Staatsexamen entfällt. Darauf haben sich nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Mittwochsausgabe) jetzt die Koalitionsparteien geeinigt. Der Bundestag soll am Donnerstag einen entsprechenden Beschluss fassen.

Eigentlich wollte das BMJV die Satzungsversammlung - das "Parlament" der Anwälte - ermächtigen, alle Anwälte zur regelmäßigen Fortbildung zu verpflichten, um für die Mandanten die Qualität der Rechtsberatung zu sichern. Das hatten auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) gefordert. Mehrfach verschwand das Gesetz aber von der Tagesordnung von Rechtsausschuss und Bundestag. Die SPD hatte nach Informationen der FAZ zunächst noch einen Kompromiss vorgeschlagen, sei aber am Widerstand der Union gescheitert.

Aus beiden Parteien seien nun Vorwürfe laut geworden, die Verbände seien vor allem daran interessiert, mit den dann zwingenden Fortbildungen Geld zu verdienen, so die FAZ. Der SPD-Politiker und Anwalt Christian Flisek habe von einem "Konjunkturprogramm für Fortbildungsinstitute" gesprochen, das der Deutsche Anwaltverein "in schriller Tonlage" eingefordert habe.

Von der BRAK war eine Stellungnahme am Dienstag nicht zu erhalten. Beim DAV zeigte man sich enttäuscht: "So macht man Verbraucherschutz und Qualitätssicherung kaputt, gerade auch im europäischen Vergleich", sagte Hauptgeschäftsführer Cord Brügmann auf Anfrage der LTO. 

acr/LTO-Redaktion

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BMJV-Pläne wohl gescheitert: Doch keine Fortbildungspflicht für Anwälte . In: Legal Tribune Online, 14.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22099/ (abgerufen am: 03.02.2023 )

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