Türkischer Verband zieht Antrag zurück: Die deut­sche Döner­däm­me­rung bleibt aus

von Xenia Piperidou

26.09.2025

Glück für die deutsche Dönerkultur: Ein Versuch aus der Türkei, die EU-weite Herstellung des Döners streng regulieren zu lassen, ist gescheitert. Das beliebte Fast-Food-Gericht darf weiterhin aus Kalb, Rind, Pute oder auch Gemüse bestehen.

Der Streit um europaweit einheitliche Regeln für die Herstellung von Dönerfleisch ist nach mehr als drei Jahren (zumindest vorerst) beendet. Der Internationale Dönerverband (Udofed) mit Sitz in Ankara hat seinen Antrag zurückgezogen, den Döner auf die EU-Liste der "garantiert traditionellen Spezialitäten" zu setzen. Zuerst hatte die Bild darüber berichtet.

"Der Antrag auf Registrierung von 'Döner' als garantiert traditionelle Spezialität wurde am 23. September 2025 zurückgezogen. Dies bedeutet automatisch, dass das Registrierungsverfahren eingestellt wird", bestätigte ein Sprecher der EU-Kommission dem ARD-Studio Brüssel.

Döner nach Vorschrift

Wäre der Antrag erfolgreich gewesen, hätte Europa den Döner nur noch nach einem streng festgelegten Standard gekannt. Für deutsche Produzenten ein Szenario wie aus dem Horrorfilm: Denn die Taschen mit Kalb- und Putenfleisch – hierzulande längst gängige Praxis – hätten dann nicht mehr als Döner durchgehen dürfen. Stattdessen hätte nur Fleisch von mindestens sechzehn Monate alten Rindern oder Schafen auf den Spieß gedurft. Die einzig erlaubte, davon abweichende Alternative: ein Hähnchendöner aus Brust oder Schenkel. 

Selbst die Marinade, die Dicke der Fleischscheiben und die Dauer des Einlegens wären vorgeschrieben worden, wenn Udofed mit seinem Antrag durchgekommen wäre. Berliner Kultprodukte wie der Gemüsedöner hätten unter dem Namen "Döner" gar nicht mehr verkauft werden dürfen.

Die Erleichterung bei den deutschen Produzenten ist entsprechend groß. "Wir freuen uns, dass die Döner-Vielfalt in Deutschland erhalten bleibt und noch größer werden kann", sagte Erdogan Koc vom Verband der Dönerproduzenten Deutschlands (VDD) der Bild. Der VDD und zwei weitere deutsche Verbände hatten im Einspruchsverfahren gegen die EU-weite Regulierung des Döners votiert. Beraten und vertreten wurden sie dabei von Rechtsanwalt Dr. Markus Kraus, Partner im Lebensmittelrecht am Münchener Standort der Kanzlei GvW Graf von Westphalen.

Niemand möchte regulierten Döner

Warum Udofed seinen Antrag zurückzog, ist nicht offiziell bekannt. Aus EU-Kreisen heißt es, der Verband habe eine Schmach vermeiden wollen, bevor eine offizielle Ablehnung kommt, die dem Vernehmen nach wahrscheinlich gewesen wäre. Die Stimmung in der EU-Kommission und unter den Mitgliedstaaten war jedenfalls eindeutig, nachdem der Verband seinen Antrag vor wenigen Jahren eingereicht hatte: Für Döner-Vorschriften made in Turkey gab es kaum Fans.

Gerade aus der deutschen Politik kam Widerstand. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der sich auf Instagram unter dem zwar umstrittenen, aber jedenfalls bekannten #söderisst erst kürzlich zum Dönerpreis äußerte, positionierte sich ebenso wie Cem Özdemir, damals noch Landwirtschaftsminister, gegen einen Brüsseler Einheitsdöner. Özdemir formulierte es 2024 so: "Der Döner gehört zu Deutschland. Wie er hier zubereitet und gegessen wird, sollte jeder selbst entscheiden dürfen. Da braucht es keine Vorgaben aus Ankara."

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) malte düstere Szenarien für den Fall, dass der Döner reguliert werde: neue Namensschöpfungen für Dönergerichte ("nach Döner Art"), unklare Abgrenzungen, Rechtsunsicherheiten – und eben das Ende für den beliebten Veggie- oder Gemüsedöner.

EU-Verordnung regelt "garantiert traditionelle Spezialitäten"

Hinter dem Streit steckt weniger die Liebe zu Fleischspießen als vielmehr die Leidenschaft der EU für Siegel. "Garantiert traditionelle Spezialität" (g.t.S.) heißt die Kategorie, in die Udofed den Döner einsortieren lassen wollte. Neben der "geschützten geografischen Angabe" (g.g.A.) und der "geschützten Ursprungsbezeichnung" (g.U.) ist das eine weitere Möglichkeit, Lebensmittel und ihre Herstellung vorschriftsmäßig zu regeln.

Während g.U. und g.g.A. an eine Region gebunden sind – Nürnberger Rostbratwürstchen müssen beispielweise wirklich auch aus Nürnberg kommen und schwäbischer Whisky ist kein echter "Glen" –, geht es bei der g.t.S. allein um die Zubereitung. Art. 3 Nr. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 präzisiert das: "Garantiert traditionelle Spezialität" bezeichnet ein Erzeugnis oder Lebensmittel, das aus traditionellen Rohstoffen hergestellt wird, durch eine traditionelle Zusammensetzung gekennzeichnet ist oder nach einem traditionellen Herstellungs- oder Verarbeitungsverfahren produziert wird. Der Ort spielt also keine Rolle, nur das Rezept zählt. So tragen etwa "Mozzarella" oder die "Pizza Napoletana" den g.t.S.-Stempel – nicht, weil sie zwingend in Italien produziert werden, sondern weil sie überall nach klar definierten Regeln gleich schmecken sollen.

Wer ein Siegel etablieren will, muss bei der EU-Kommission einen entsprechenden Antrag einreichen: welche Zutaten, welche Herstellungsschritte, wie alt die Tradition – alles das muss dargelegt werden. Hätte Udofed seinen Antrag nicht zurückgezogen, hätte die Kommission ihn prüfen, veröffentlichen, auf Einsprüche warten und schließlich entscheiden, ob das Produkt EU-weit einheitlich geregelt wird.

Hierzulande dürfen die Spieße also erst einmal so vielfältig bleiben, wie es Kundschaft und Produzenten wollen – von klassisch Lamm über Kalb bis Veggie ist alles drin. Die deutsche Dönnerdämmerung bleibt zum Glück aus.

Beteiligte Kanzleien

Zitiervorschlag

Türkischer Verband zieht Antrag zurück: . In: Legal Tribune Online, 26.09.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58247 (abgerufen am: 21.01.2026 )

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