Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Keine Amts­hilfe mehr für Ber­liner Polizei?

15.06.2020

Als erstes Bundesland hat Berlin ein Antidiskriminierungsgesetz eingeführt. Nun kündigten einige Bundesländer an, wegen dieses Gesetzes möglicherweise keine Landespolizisten mehr zur Unterstützung zu schicken.

Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz, kurz LADG, soll Menschen in Berlin vor Diskriminierung etwa wegen der Herkunft durch Behörden schützen. Es soll Klagen - zum Beispiel gegen Polizisten oder bei einer Fahrkartenkontrolle in der U-Bahn - erleichtern. Doch es trifft von allen Seiten auf viel Kritik und wird unter anderem als "Anti-Polizei-Gesetz" bezeichnet.

Negative Auswirkungen des LADG für Polizeibeamte befürchten nun auch einige andere Bundesländer. So kündigten sowohl Bayern als auch Baden-Württemberg am Montag an, möglicherweise keine Landespolizisten mehr zur Unterstützung nach Berlin zu schicken. Die gegenseitige Amtshilfe der Länder in der Polizeiarbeit hat eine lange Tradition in Deutschland und gilt gerade bei Großlagen mit vielen Einsatzkräften oder über längere Zeiträume als unverzichtbar.

Bayern und Baden-Württemberg überprüfen Amtshilfe

So kündigte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) an, er werde erst wieder bayerische Polizisten nach Berlin schicken, wenn es "glasklare Belege" gebe, dass die Beamten nicht mit zusätzlichen Belastungen zu rechnen hätten. Er sieht in dem Gesetz eine "völlig überzogene pauschale Verdächtigung" des öffentlichen Dienstes.

Auch der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) kündigte an, dass ernsthaft geprüft werde, ob das Land Baden-Württemberg es gegenüber seinen Polizisten noch verantworten könne, sie im Wege der Amtshilfe nach Berlin zu schicken. Für ihn stellt das LADG fast eine "Umkehrung des Rechtsstaats" dar, weil nun Polizisten plötzlich ihre Unschuld beweisen müssten.

Auch in Nordrhein-Westfalen wurden Kritik an dem Gesetz und Bedenken an der Fortführung der Amtshilfe geäußert. Die Gewerkschaft der Polizei forderte, keine Landespolizisten mehr aus NRW nach Berlin zu schicken. Landesinnenminister Herbert Reul lehnte eine Positionierung zu dem Thema aber ab, rechtliche Stellungsnahmen zu Gesetzen anderer Bundesländer würde das Innenministerium NRW grundsätzlich nicht abgeben.

Berliner Innensenator: "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil"

Der Berliner Innensenator Andreas Geisel (SPD) reagiert verständnislos auf die Kritik. "Wer lesen kann, ist klar im Vorteil", gibt Geisel an. Einige Innenminister hätten das Gesetz wohl nicht richtig gelesen. Es sei nämlich ausdrücklich geregelt, dass sich Ansprüche nach dem LADG immer nur gegen das Land Berlin richten und nicht gegen die Bundesländer, aus denen Polizisten im Wege der Amtshilfe kommen. Das habe er immer wieder erklärt.

Geisel berichtete, dass er den Innenministern das Gesetz nun einmal geschickt habe. Auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) habe er einen Brief geschrieben und er werde die Rechtslage auch auf der bevorstehenden Justizministerkonferenz noch einmal erläutern.

ast/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Berliner Antidiskriminierungsgesetz: . In: Legal Tribune Online, 15.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41902 (abgerufen am: 07.10.2024 )

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