Keine Einigung im Streit um Vertriebsrechte: Ant­hony Modeste hat Ärger mit Ener­gy­drinks

13.05.2022

350.000 Euro hat Anthony Modeste nach eigenen Angaben an einen Getränkehersteller bezahlt. Zur weiteren Ausgestaltung der Geschäftsbeziehung gehen die Interpretationen auseinander. Nun soll das LG Bonn für Klarheit sorgen.

Fußballprofi Anthony Modeste, Torjäger beim 1. FC Köln, ist am Freitag wegen eines Streits mit einem Produzenten von Energydrinks vor dem Bonner Landgericht (LG) erschienen. Der Hintergrund des etwas überraschenden Auftritts: Der französische Stürmer klagt gegen das Unternehmen aus dem Rhein-Sieg-Kreis auf Rückzahlung von 350.000 Euro, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Erste Zivilkammer hatte das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Laut der Klageschrift hatte der 34 Jahre alte Kicker mit dem Getränkehersteller Ende 2017 einen Vertriebsvertrag geschlossen, nach dem der Fußballstar das Getränk exklusiv in Frankreich vertreiben sollte. Für die Lizenz soll Modeste 250.000 Euro sowie 100.000 Euro für die erste Warenlieferung gezahlt haben.

Modeste fühlt sich betrogen

Die Getränke seien aber nie geliefert worden, so Modeste. Das Unternehmen habe seine Prominenz für PR-Zwecke nutzen wollen und sei ausschließlich an seinem Geld interessiert gewesen. Er spricht von Betrug.

Der Vertragspartner bestreitet den Vorwurf laut Klageentgegnung. Das Unternehmen habe die Ware bereitgestellt, diese sei aber nie abgeholt worden. Da es sich um Lebensmittel handele, habe man die Charge nach Ende der Ablaufzeit entsorgt.

Modeste räumte nach Angaben einer Gerichtssprecherin am Freitag ein, dass er den Vertrag nie gelesen habe. Er habe geglaubt, dass er für den Vertrieb der Energydrinks nichts tun müsse, so wie man es ihm zugesichert habe. Die beklagte Firma hingegen beruft sich auf den Wortlaut des Vertrages, in dem detailliert aufgeführt sei, was der Fußballer in der Funktion als Vertriebsbeauftragter hätte tun müssen.

Eine Einigung wurde zunächst nicht erzielt. Anfang Juni will die Kammer des LG entscheiden, ob die Klage abgewiesen wird oder der Fall durch Befragungen von Zeugen weiter aufgeklärt werden soll.

dpa/sts/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Keine Einigung im Streit um Vertriebsrechte: . In: Legal Tribune Online, 13.05.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48447 (abgerufen am: 10.10.2024 )

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