Cum-Ex-Deals: Mut­maß­li­cher Draht­zieher wird ange­klagt

04.08.2017

Der Erfinder der dubiosen Cum-Ex-Deals, die den deutschen Fiskus mehrere Milliarden Euro gekostet haben, soll unmittelbar vor einer Anklage wegen Steuerhinterziehung stehen.

Rechtsanwalt Hanno Berger, der als mutmaßlicher Drahtzieher und Erfinder der Steuergetriebenen Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag ("Cum-Ex-Transaktionen") gilt, steht laut Berichten der NJW und der FAZ unmittelbar vor einer Anklage wegen Steuerhinterziehung. Berger soll das Geschäftsmodell für eine Reihe von Banken und Finanzdienstleistern entwickelt haben. Mit den Cum-Ex-Geschäften konnte es bis Ende 2011 zu einer mehrfachen Erstattung von Kapitalertragsteuer auf Dividenden inländischer Aktien kommen, obwohl die Steuer nur einmal abgeführt wurde. Dem deutschen Fiskus soll dadurch ein Schaden von bis zu 30 Milliarden Euro entstanden sein.

Die hessische Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt am Main habe ihre Ermittlungen bereits abgeschlossen. Steueranwalt Berger, der einst selbst Finanzbeamter war, hat sich in die Schweiz abgesetzt. Er wirft den deutschen Behörden vor, ihn zu Unrecht zu verfolgen. Schon vor fünf Jahren wurden seine Büro- und Privaträume erstmals durchsucht, eine Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnungen hat das Bundesverfassungsgericht verworfen.

Bei diesen als Cum-Ex-Skandal bekannt gewordenen Vorgängen waren sowohl kleine als auch große Banken und öffentlich-rechtliche Landesbanken beteiligt. Einige der Institute mussten mit Staatsgeldern gerettet werden und befinden sich zum Teil noch in staatlicher Hand, darunter beispielsweise die Commerzbank. Die Maple Bank dagegen ist aufgrund dieser Praxis pleite gegangen. Manche Institute haben von sich aus Steuern nachgezahlt. Andere klagten gegen Rückzahlungsforderungen - wohl in der Hoffnung, dass sich die Geschäfte als legal herausstellten. Darüber muss der Bundesfinanzhof noch entscheiden.

acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Cum-Ex-Deals: Mutmaßlicher Drahtzieher wird angeklagt . In: Legal Tribune Online, 04.08.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23799/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen