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Anklage der spanischen Staatsanwaltschaft: Deut­schen Mal­lorca-Kegel­brü­dern drohen sieben Jahre Haft

30.01.2026

Zu sehen ist das brennende Restaurant "Why Not"

Im Mai 2022 stand das Restaurant "Why Not" in der Nähe des Ballermanns auf Mallorca in Flammen. Deutsche Urlauber werden verdächtigt, für den Brand verantwortlich zu sein. Foto: picture alliance/dpa/5vision

Mai 2022: In einer Bar am Ballermann kommt es zu einem Brand, den eine deutsche Kegeltruppe aus dem Münsterland verursacht haben soll. Jetzt hat die spanische Staatsanwaltschaft Anklage wegen vorsätzlicher Brandstiftung erhoben.

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Die spanische Justiz hat nach jahrelangen Ermittlungen Anklage gegen acht Hobbykegler aus dem Münsterland wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Brandstiftung auf Mallorca erhoben. Das bestätigte die Rechtsanwältin der Kegelbrüder, María Barbancho, der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage. 

Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft sollen die Deutschen für sieben Jahre hinter Gitter, wie die Mallorca Zeitung unter Berufung auf die ihr vorliegende Klageschrift berichtete. Zudem sollen sie Schadensersatz in Höhe von 100.000 Euro leisten. Die jungen Männer haben stets ihre Unschuld beteuert.

Ihnen wird vorgeworfen, am 20. Mai 2022 vom Balkon ihrer Hotelzimmer brennende Zigaretten und Alkohol auf das Schilfdach der Terrasse der Kneipe "Why not Mallorca" geworfen zu haben, das in Brand geriet. Auch ein Bordell, eine Privatwohnung und Teile des angrenzenden Hotels wurden durch das Feuer beschädigt. Da auch mehrere Menschen leichte Verletzungen erlitten, wird den Deutschen auch Körperverletzung vorgeworfen.

Anwältin: Bislang keine eindeutigen Beweise

Die Gruppe bestand aus 13 Urlaubern. Einer von ihnen war bereits am Tag nach dem Brand ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Vier weitere hatten das Gefängnis nach rund zweieinhalb Wochen auf Kaution verlassen dürfen. Die restlichen acht saßen rund zwei Monate in Untersuchungshaft, bevor sie gegen Kaution freikamen und in die Heimat zurückfliegen durften.

Rechtsanwältin Barbancho betonte, es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung für die Angeklagten. In den Ermittlungsakten gebe es "zahlreiche entlastende Anhaltspunkte", schrieb sie in einer Mitteilung. Die bisherigen Ermittlungen hätten keine belastbaren oder eindeutigen Beweise für eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Angeklagten hervorgebracht. Barbancho ist unter anderem auf Fälle Deutscher in spanischer Untersuchungshaft spezialisiert.

Die Angeklagten vertrauten darauf, dass der Sachverhalt in der anstehenden Hauptverhandlung umfassend, objektiv und fair aufgeklärt werde, betonte die Verteidigerin. 

Ein Termin für den Beginn des Prozesses wurde zunächst nicht bekannt.

dpa/jh/LTO-Redaktion

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Anklage der spanischen Staatsanwaltschaft: . In: Legal Tribune Online, 30.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59191 (abgerufen am: 15.10.2026 )

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