Wegen nationalsozialistischen Ausrufs: AfD-Poli­tiker Björn Höcke ange­klagt

05.06.2023

Weil der AfD-Politiker Björn Höcke den Ausruf "Alles für Deutschland!" auf einer Rede im Jahr 2021 verwendet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Halle Anklage gegen ihn erhoben. Die Losung ist in Deutschland verboten.

Björn Höcke ist Fraktionsvorsitzender der Partei Alternative für Deutschland (AfD) in Thüringen. Wegen der Verwendung eines nationalsozialistischen Ausrufs hat die Staatsanwaltschaft Halle nun vor der Großen Strafkammer des Landgerichts (LG) Halle Anklage erhoben. Der Vorwurf lautet auf "das öffentliche Verwenden von Kennzeichen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation" (§ 86 Abs. 1 Nr. 4, 86a Abs. 1 Nr.1, Abs. 2 Satz 1 StGB). 

Auf einer Wahlkampfveranstaltung vor zwei Jahren in Sachsen-Anhalt soll Höcke in einer öffentlichen Rede die verbotene Losung der Sturmabteilung der NSDAP "Alles für Deutschland!" verwendet haben. Dabei soll er um Herkunft und Bedeutung dieser Formel gewusst haben. Vor seiner politischen Karriere war Höcke Geschichtslehrer.

Laut der Staatsanwaltschaft Halle hat der Politiker über seine Verteidiger die strafrechtliche Relevanz seiner Äußerung abgetan.

Anzeige aus den Reihen der Grünen

Wie t-online berichtet, hat der frühere Grünen-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt, Sebastian Striegel, Anzeige erstattet. Er habe dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags verwiesen, nach dem das Verwenden der Formulierung "Alles für Deutschland" im Rahmen einer Rede auf einer Versammlung strafbar sei.

Daraufhin sei Höckes Immunität im November 2021 aufgehoben worden, heißt es weiter. Im April dieses Jahres hatte der Thüringer Justizausschuss Höckes dann den Weg für eine Anklageerhebung freigemacht. Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

lmb/LTO-Redaktion

mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

Wegen nationalsozialistischen Ausrufs: AfD-Politiker Björn Höcke angeklagt . In: Legal Tribune Online, 05.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51921/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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