Anklage wegen Entziehung von Minderjährigen: Was es zum Block-Pro­zess zu wissen gibt

10.07.2025

Vor dem LG Hamburg müssen sich am Freitag Christina Block, Gerhard Delling und fünf weitere Angeklagte verantworten. Worum es geht und was bisher passiert ist, lesen Sie hier.

Am Landgericht (LG) Hamburg beginnt am Freitag ein aufsehenerregender Prozess, der nicht nur wegen der prominenten Angeklagten Aufmerksamkeit auf sich zieht. Auf der Anklagebank: die Steak-House-Erbin Christina Block, ihr Lebensgefährte, der frühere Sportschau-Moderator Gerhard Delling, sowie fünf weitere Personen. Die
Staatsanwaltschaft wirft Block unter anderem schwere Misshandlung von
Schutzbefohlenen vor. Das LG hat bislang 37 Hauptverhandlungstermine bis Dezember 2025 anberaumt. Im Falle einer Verurteilung drohen Block und weiteren Angeklagten mehrjährige Freiheitsstrafen.

Kernpunkt des Verfahrens ist die Frage: Was ereignete sich in der Silvesternacht 2023/24 im dänischen Gråsten und wer war dafür verantwortlich?

Laut Anklage lauerten mindestens fünf Männer dem Vater Stephan Hensel und den
Kindern in Süddänemark auf. Die Täter sollen den Ex-Mann von Block zusammengeschlagen und die damals 13-jährige Tochter sowie den 2013 geborenen Sohn zunächst in einem Auto über die Grenze nach Deutschland und anschließend mit einem Wohnmobil nach Baden-Württemberg gefahren haben. Dabei sollen die Täter mit Klebeband den Mund der Kinder verschlossen und die Tochter an den Händen gefesselt haben. Bis zum Eintreffen der Mutter am 2. Januar 2024 sollen die Kinder in dem Wohnmobil festgehalten worden sein, bevor die Kinder dann nach Hamburg gebracht wurden.


Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) ordnete am 5. Januar 2024 die Rückführung nach Dänemark an. Blocks Rechtsmittel hiergegen waren erfolglos, zuletzt scheiterte sie mit einer Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG).

Schwere Vorwürfe gegen Block und Delling 

Block soll die Entführung beauftragt haben, gemeinsam mit einem 63-jährigen deutschen Mitangeklagten. Die Anklage gegen die beiden lautet gemeinschaftliche schwere Entziehung von Minderjährigen (§ 235 Strafgesetzbuch (StGB)) in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung (§ 224 StGB) und Freiheitsberaubung (§ 239 StGB). Block wird zudem schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) vorgeworfen.

Ihr Lebensgefährte Delling soll die Anreise von Block nach Baden-Württemberg organisiert und ihre Rückkehr mit den Kindern nach Hamburg koordiniert haben. Außerdem soll er gegenüber Kriminalbeamten falsche Angaben gemacht haben. Die Staatsanwaltschaft hat Delling wegen Beihilfe (§ 27 StGB) angeklagt. Das Gericht wies darauf hin, dass auch eine Verurteilung als Mittäter (§ 25 Abs. 2 StGB) in Betracht komme.

Zudem ist ein 35-jähriger Israeli angeklagt. Dieser soll zusammen mit fünf weiteren Männern direkt an der Entführung in der Silvesternacht beteiligt gewesen sein. Seit Anfang November sitzt er in Untersuchungshaft.

Auch drei Personen aus dem weiteren Umfeld von Block sind angeklagt. Ein 58-jähriger Deutscher, der als Leiter eines Hamburger Sicherheitsunternehmens das Anwesen von Block überwacht haben soll, um eine Flucht der Kinder zu verhindern, sowie eine 49-jährige Frau und ein 56-jähriger Mann. Die drei sind wegen Beihilfe zur gemeinschaftlichen schweren Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angeklagt.

Hat Blocks Mutter die Kinder zurückholen lassen?

Die Verteidiger Blocks weisen die Vorwürfe zurück. Anwalt Otmar Kury erhebt sogar Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörde. Die Staatsanwaltschaft sei voreingenommen und ignoriere die Vorgeschichte, Vater Hensel habe die Kinder 2021 nach Dänemark entführt. Das Hanseatische OLG habe danach angeordnet, dass er die Kinder sofort zurückzubringen habe, und der Mutter damals das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugeordnet. Christina Blocks Mutter – die Großmutter der Kinder – soll laut Kury den Auftrag zur Rückholung gegeben haben. Sie verstarb fast fünf Monate vor der Tat.

Ein weiterer Verteidiger Blocks, Ingo Bott, sieht die Verantwortung für die Entführung bei einer Gruppe von Personen, die zuvor Sicherheitsdienstleistungen für die Familie Block erbracht haben. Diese hätten versucht, mit der Hoffnung und Angst der Mutter Geschäfte zu machen. Block selbst habe die Aktion nicht veranlasst, es sei aber nicht auszuschließen, dass ihre Mutter die Gruppe bezahlt habe, erklärte Bott vergangene Woche.

Dellings Verteidiger David Rieks erklärte, dass die gegen seinen Mandanten in den Raum gestellten Verdachtsbehauptungen sachlich und rechtlich unzutreffend seien.

Hensel und die beiden Kinder werden als Nebenkläger am Prozess teilnehmen. Die
Nebenklage dient dem Schutz der Opfer und ermöglicht den Verletzten aktiv am
Strafverfahren teilzunehmen (§§ 395 ff. Strafprozessordnung (StPO)). Hensel hat angekündigt den Prozess persönlich zu verfolgen. Nach dpa-Informationen will die nunmehr 14-jährige Tochter öffentlich vor Gericht gegen ihre Mutter aussagen.

Ein Sorgerechtsstreit über die Landesgrenzen hinaus 

Hintergrund des ganzen Komplexes ist ein langjähriger Sorgerechtsstreit, der sowohl deutsche als auch dänische Gerichte beschäftigte. Während das Hanseatische OLG im Herbst 2021 Christina Block das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht vorläufig zusprach, erklärte ein dänisches Amtsgericht die Vollstreckung der Entscheidung Ende 2021 für unzulässig. Als einziges EU-Land erkennt Dänemark Entscheidungen von Gerichten anderer Mitgliedsländer in Sorgerechtsstreitigkeiten nicht automatisch an.

Einen Antrag Blocks auf Rückführung ihrer Kinder nach dem dänischen Kindesentführungsgesetz lehnte ein dänisches Gericht im Februar 2023 ab. Im Oktober 2023 erklärte sich das Hamburger Familiengericht in dieser Sache für nicht zuständig. Ende November 2023 bestätigte das Hanseatische OLG die Entscheidung. Gegen diese Entscheidung legte Block erfolglos Beschwerde ein. Im Februar 2024 stellte das OLG, wie zuvor das dänische Gericht, fest, dass aufgrund der konstanten Äußerungen der Kinder, beim Vater leben zu wollen, ein Wechsel nicht erzwungen werden könne. Beide Kinder hätten sich an ihrem neuen Aufenthaltsort sozial integriert und sprächen Dänisch.

Während sich Christina Block und die sechs Mitangeklagten am Freitag wegen der Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen, läuft auch gegen Vater Hensel ein Verfahren. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen ihn wegen Entziehung Minderjähriger erhoben. Zwar lehne das Amtsgericht die Eröffnung des Hauptverfahrens (§ 199 Abs.1 StPO) zunächst ab, doch die Beschwerde der Staatsanwaltschaft (§ 210 Abs.2 StPO) war erfolgreich.

dpa/ail/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Anklage wegen Entziehung von Minderjährigen: . In: Legal Tribune Online, 10.07.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57642 (abgerufen am: 15.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen