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Wegen des Cum-Ex-Verfahrens: Olea­rius zeigt Ex-Staats­an­wältin Bror­hilker an

30.09.2024

Christian Olearius

Bis Juni saß der ehemalige Bankier Christian Olearius selbst auf der Anklagebank. Jetzt schießt er zurück. Foto: picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Der Prozess gegen den früheren Bankchef Olearius wurde im Juni wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Nun geht er gegen die ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin in die Offensive: Sie habe ihren Anklagen falsche Sachverhalte zugrunde gelegt.

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Im Cum-Ex-Skandal haben Anwälte des früheren Bankchefs Christian Olerarius Strafanzeige gegen Ex-Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker erstattet. Darin werfen sie Brorhilker vor, "vorsätzlich und bewusst unvollständige und falsche Sachverhalte zur Grundlage ihrer Anklagen gegen ehemalige Mitarbeiter der Warburg Bank gemacht zu haben", hieß es in einer Mitteilung. 

Ein Kronzeuge der Staatsanwaltschaft, gegen den man ebenfalls Anzeige erstattet habe, habe zudem in mindestens sechs Fällen vor dem Landgericht Bonn bewusst die Unwahrheit gesagt und Olearius und weitere Personen zu Unrecht belastet. Die Anzeigen lägen der Staatsanwaltschaft Köln vor, hieß es. Eine Bestätigung dafür war bei der Behörde auf dpa-Anfrage zunächst noch nicht zu erhalten.

Der frühere Chef der Hamburger Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, war in den Skandal um Cum-Ex-Aktiengeschäfte involviert, bei dem Banken den Staat geschätzt um insgesamt mindestens zehn Milliarden Euro prellten. Der Prozess gegen Olearius wurde im Juni wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, der 82-Jährige ist laut einem Gutachten gesundheitlich angeschlagen. So kam es weder zu einem Frei- noch zu einem Schuldspruch. Olearius wurde besonders schwerer Steuerbetrug vorgeworfen worden. Er hatte seine Unschuld beteuert.

Streit um Beratungsgespräch 

Kern der Vorwürfe der Olearius-Anwälte ist ein im Lauf des Prozesses angeführtes Beratungsgespräch, in dem es zu einer Tatverabredung gekommen sein soll. Der betroffene Kronzeuge hatte laut Mitteilung ausgesagt, er habe "Anfang des Jahres 2007" an dem Beratungsgespräch in Anwesenheit von Olearius in der Warburg-Bank teilgenommen. 

Nach Auswertung von Kalendereinträgen sowie Mail-Daten könne gesichert ausgeschlossen werden, "dass es zu einer solchen Tatverabredung überhaupt gekommen ist. Es hat auch einen solchen Termin nie gegeben", hieß es in der Mitteilung. Tatsächlich habe der Kronzeuge Olearius erstmals Ende 2008 getroffen, "also mehr als ein Jahr nach dem Beginn der Geschäfte im Mai 2007, die Anlass für Verurteilungen von Angehörigen der Warburg-Bank wurden". Damit seien die Aussagen des Kronzeugen vorsätzlich falsch.

Gerichtserfolg wegen öffentlicher Vorverurteilung

Brorhilker habe in mehreren Anklageschriften unwahre und unvollständig belastende Aussagen von Kronzeugen als wahr und vollständig beziehungsweise ausreichend dargestellt, lautet der Vorwurf. Hinweise auf Täuschungen der Kronzeugen habe Brorhilker unterschlagen. Die Juristin hat den Staatsdienst inzwischen verlassen und arbeitet nun für den Verein "Bürgerbewegung Finanzwende".

Erst jüngst hatte Olearius einen Gerichtserfolg verbucht. Er hatte gegen das Land Nordrhein-Westfalen geklagt, weil er sich durch Äußerungen von zwei Beamten öffentlich vorverurteilt und damit in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt sah. Das Kölner Verwaltungsgericht gab Olearius großteils recht. Die ARD hatte 2021 eine Dokumentation ausgestrahlt, in der Brorhilker zu Wort kam; Olearius wurde in dem Film gezeigt und namentlich genannt.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Wegen des Cum-Ex-Verfahrens: . In: Legal Tribune Online, 30.09.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55532 (abgerufen am: 11.02.2026 )

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